Beschluss:

1.    Gem. § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung der 25. Flächennutzungsplan (FNP) –Änderung (Bereich Winterberg), einschließlich des Erläuterungsberichtes beschlossen.           
Von der Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB wird Gebrauch gemacht. Stellungnahmen, die nach Ablauf der Offenlegungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Entwurfes zur 25. FNP-Änderung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der z.Zt. gültigen Fassung, durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

13

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen: