Herr Flüshöh spricht die im AUS am 08.11.2011 aufgeworfenen Fragen, wie zum Beispiel der Einigung mit dem Eigentümer Kirche und die im Verkehrsgutachten aufgeführten Wohneinheiten an.

 

Zu der Einigung mit der Kirche erklärt Herr Stobbe, dass man für den 13.12.2011 einen Termin für ein gemeinsames Gespräch vereinbart habe.

 

Zu der Berechnung der Wohneinheiten verweist Herr Sormund auf die ausführlichen Informationen im Protokoll zur Sitzung des AUS vom 08.11.2011.

 

Herr Stobbe ergänzt, dass für die Beschlussfassung im Rat alle Informationen bzw. Änderungen in eine Ergänzungsvorlage zur 198/2011 eingearbeitet werden.


Beschluss:

1.    Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 86 “Wohngebiet Winterberg“,  einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 198/2011) beschlossen.         
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011)  Gemarkung  Schwelm, Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129, 152-154, 192, 193, 199 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25, Flurstücke: 753, 755-758, 789, 790 teilw., 791-795, 806 teilw..
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen. 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

13

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen: