Sitzung: 29.11.2011 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 219/2011
Protokollnotiz:
Im Zusammenhang mit der Ergänzung des Straßenverzeichnisses der Straßenreinigungssatzung fragt Herr Grothoff-Blum, wann die Akazienstraße berücksichtigt werde. Von besonderem Interesse ist hierbei die Grünpflege im Bereich der Akazienstraße.
Die Akazienstraße ist bereits
im Straßenverzeichnis erfasst, die Reinigung erfolgt regelmäßig. Die Pflege des
Straßenbegleitgrüns und der angrenzenden Grünflächen ist nicht Bestandteil der
Straßenreinigung, sondern wird als Dienstleistung im Auftrag für die Stadt erbracht. Die im Rahmen des
damaligen Erschließungsvertrages hergestellten Grünflächen werden dann in den
Pflegeauftrag einbezogen, wenn eine Abnahme und Übernahme durch die Stadt
erfolgt ist. Derzeit liegt diese Übernahme noch nicht vor.
Herr Flocke verweist darauf, dass eine Übersicht, welche Grünflächen seitens
der TBS für die Stadt gepflegt werden, Anfang 2012 dem Rat der Stadt vorgelegt
wird.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 219/2011
wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu b):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |
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