Protokollnotiz:

Im Zusammenhang mit der Ergänzung des Straßenverzeichnisses der Straßenreinigungssatzung fragt Herr Grothoff-Blum, wann die Akazienstraße berücksichtigt werde. Von besonderem Interesse ist hierbei die Grünpflege im Bereich der Akazienstraße.

Die Akazienstraße ist bereits im Straßenverzeichnis erfasst, die Reinigung erfolgt regelmäßig. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns und der angrenzenden Grünflächen ist nicht Bestandteil der Straßenreinigung, sondern wird als Dienstleistung im Auftrag  für die Stadt erbracht. Die im Rahmen des damaligen Erschließungsvertrages hergestellten Grünflächen werden dann in den Pflegeauftrag einbezogen, wenn eine Abnahme und Übernahme durch die Stadt erfolgt ist. Derzeit liegt diese Übernahme noch nicht vor.
Herr Flocke verweist darauf, dass eine Übersicht, welche Grünflächen seitens der TBS für die Stadt gepflegt werden, Anfang 2012 dem Rat der Stadt vorgelegt wird.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 219/2011 wird beschlossen.

2.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig