Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Schwunk verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24.01.2011 betreffend die Regelung der Klärschlammabfuhr in einer Nachbarstadt.

Herr Flocke erläutert, dass das Urteil auf die Stadt Schwelm keine Anwendung findet. Dies sei ausdrücklich vom Nordrhein – Westfälischen Städte – und Gemeindebund in einem Telefonat bestätigt worden.

 


Beschluss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS -Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1