Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Feldmann erkundigt sich nach der Auslegung des Wortes „unverzichtbar“ im zweiten Absatz auf Seite 3 des Personalwirtschaftskonzeptes (PWK). Frau Kaltenbach erläutert hierzu, dass es sich hierbei um Maßnahmen handle, die unverzichtbar seien, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erlangen.

 

Frau Kaltenbach beantwortet die Frage der Frau Gießwein zur Beurlaubung dahingehend, dass diese dann genehmigt würden, wenn MitarbeiterInnen dies beantragten.

Hierbei könne es zu Arbeitsverdichtungen bei anderen MitarbeiterInnen kommen.

 

Des Weiteren erkundigt sich Frau Gießwein, inwieweit beim Stellenabbau auch die Reduzierung von Sachkosten erreicht werden können.

 

Frau Kaltenbach führt hierzu aus, dass die Sachkosten, die mit einem Arbeitsplatz unmittelbar verbunden sind, bei sinkenden Stellenanteilen ebenfalls reduziert werden können und daher auch zu Einsparungen führten.

 

Herr Schwunk bezieht sich auf die auf Seite 8 des PWKes angeführten Abfindungszahlungen und fragt nach, ob es bereits derartige Abstimmungsgespräche mit der Aufsicht gegeben habe.

 

Frau Kaltenbach erläutert, dass bisher keine Abfindungszahlungen geleistet wurden, die Kommunalaufsicht aber signalisiert habe, dass sie derartigen Plänen grundsätzlich positiv gegenüberstehe.

 

Herr Stobbe führt zum Thema „PWK“ aus, dass es sich bei diesem um ein Werk handle, dass sich aufgrund der stets neu eintretenden Veränderungen in ständiger Fortschreibung befinde. Gesprächsgrundlage mit der Aufsicht seien und bleiben die vorgegebenen 2 Mio. Euro Personalkosteneinsparungen.

Die Aufsicht schaue sich immer von Seiten des Gesamtergebnisses an, ob die Entwicklung insgesamt den Vorgaben entspreche.

 

Währenddessen überlege die Verwaltung bei jeder sich abzeichnenden Veränderung alle etwaigen ggf. auch vorzeitig zu realisierenden Möglichkeiten. Grundlage bleibe aber nach wie vor der im Ältestenrat vorgestellte Neuzuschnitt der Dezernate.

 

Frau Kaltenbach beantwortet eine Frage von Herrn Feldmann zum Einsparungspotential durch Förderung der Entgeltumwandlung.

 

Herr Dr. Bockelmann erkundigt sich nach einem ggf. existierenden Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept, um ggf. Stellen mit MitarbeiterInnen durch Höherqualifikation aus den eigenen Reihen besetzen zu können.

 

Bürgermeister Stobbe räumt ein, dass man ein derartiges Konzept so konkret noch nicht vorweisen könne, es zukünftig aber entwickeln wolle.

 

Es schließt sich eine kontroverse Erörterung über das weitere Vorgehen mit den jeweiligen Fortschreibungen des PWKes und erforderlichen Beschlussfassungen an.

 

Da die bislang von der Politik beschlossene Fortschreibung nur bis 2017 gelte und nach Änderung des § 76 GO NRW bis 2022 zu erweitern war, soll nun durch Beschlussfassung über Vorlage 181/2011/1 der Beschluss über das erweiterte PWK bis 2022 erfolgen.

Die abschließende Beschlussfassung erfolgt im März 2012 mit dem Haushalt.

 

Da versehentlich in der Ergänzungsvorlage 181/2011/1 der Beschlussvorschlag aus der Ursprungsvorlage nicht mitkopiert wurde, verliest Bürgermeister Stobbe vor Aufruf zur Abstimmung den genauen Wortlaut, der zur Beschlussfassung steht.

 


Beschluss:

 

Dem Personalwirtschaftskonzept 2011 – 2022 wird grundsätzlich zugestimmt.

Den im Rahmen der Haushaltsberatungen zuständigen Gremien wird ebenfalls Zustimmung empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1