Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Zu Beginn regt der Vorsitzende an, dass zukünftig zusammen mit der Einladung zur Sitzung der Etatentwurf bzw. die relevanten Auszüge an die sachkundigen Bürger des Liegenschaftsausschusses übermittelt werden sollen. Die Verwaltung wird diese Anregung aufgreifen.

 

Protokollnotiz:

Die Verwaltung weist nachträglich darauf hin, dass gegenwärtig Papierexemplare des Etatentwurfes den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden und darüber hinaus für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme über das Bürgerinformationssystem auf der Homepage der Stadt Schwelm besteht.

 

Vor Eintritt in die Beratung zu einzelnen Haushaltsstellen fragt Herr Kampschulte (CDU), ob die Veränderungen der Etatansätze bei den an die TBS zu zahlenden Leistungen im Vergleich zu Vorjahren zu einer Veränderung der Gesamtsumme geführt haben. Dies wird von der Verwaltung verneint. Herr Striebeck führt aus, dass die in Vorjahren in diversen Produkten bestehende allgemeine Haushaltsstelle "TBS-Umlage" aufgelöst wurde und die sich dahinter verbergenden Kosten ab 2012 anteilig auf die jeweiligen maßnahmenbezogenen Haushaltsstellen der diversen Produktbereiche aufgeteilt wurden. Insgesamt habe sich dadurch nur eine veränderte Darstellung, aber keine Veränderung der Gesamtkosten ergeben.

 

Anschließend spricht Herr Grothoff-Blum (CDU) kurz das Thema Grünpflege an und berichtet, dass ihm von den TBS mitgeteilt worden sei, zu einigen Grünflächen stehe noch die Beauftragung der TBS durch die Verwaltung aus. Da ohne konkrete Benennung der gegenständlichen Flächen eine Stellungnahme der Verwaltung nicht möglich ist, wurde Herr Grothoff-Blum gebeten, die genaue Lage bzw. Bezeichnung der Flächen (Flur, Flurstück) im Nachgang zur Sitzung der Verwaltung mitzuteilen.

 

Anschließend ruft der Vorsitzende aus dem Etatentwurf 2012 (Stand: 15.08.2011) die Seiten der den LA betreffenden Produktbereiche auf und bittet die Ausschussmitglieder eventuell bestehende Fragen zu den einzelnen Haushaltsstellen zu stellen.

Folgende Positionen werden angesprochen:

 

Haushaltsstelle 01.01.13.459100

Frage:                                    Wie erklärt sich die Ansatzreduzierung um rd. 35.000,00        EUR?

 

Antwort der Verwaltung:    Es handelt sich um die Einnahmen aus Versicherungs-         leistungen für Schäden an städtischen Immobilien. Der           Ansatz wurde auf den Mittelwert der Einnahmen aus den                                                Jahren 2009 / 2010 reduziert.

 

Haushaltsstelle 01.01.13.504100

Frage:                                    Wie erklärt sich die Ansatzerhöhung um 3.000,00 EUR ab

                                               2012?

 

Antwort der Verwaltung:    Es handelt sich um Personalaufwendungen. Die Ansätze     werden vom FB 1 ohne Beteiligung des FB 2 gebildet. Die            Begründung für die Ansatzerhöhung wird über das Protokoll                                zur heutigen Sitzung nachgereicht.

 

                                               Protokollnotiz:

                                               Lt. Auskunft FB 1 wurde aus den verwaltungsweit       angefallenen Beihilfeaufwendungen der Beamten aus der    jüngsten Vergangenheit ein entsprechender Pro-Kopf-Anteil                    ermittelt. Im Ergebnis war ein Anstieg der            Beihilfeaufwendungen, verursacht durch einen zunehmenden Altersdurchschnitt und kostenintensive Erkrankungen im                                                Einzelfall, zu verzeichnen. Aus der so errechneten Pro-Kopf-                                               Pauschale von 2.400,00 EUR errechnet sich bei 4,0    Beamten-Stellen im Produkt 01.01.13 ab 2012 (siehe Kennzahlen) der im Etat berücksichtigte Ansatz von 9.600,00                                                EUR.

 

Haushaltsstelle 01.01.13.521100

Frage:                                    Wie erklärt sich die Ansatzerhöhung in 2012 und in den        Folgejahren bis 2015 ?

 

Antwort der Verwaltung:    Hier werden für die bauliche Unterhaltung der städtischen    Immobilien neben einem Sockelbetrag von rd. 525.000,00             EUR für noch unbekannte kleinere Reparaturmaßnahmen      auch die Kosten für vorhersehbare größere       Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. Solche größere       Maßnahmen sind derzeit nur bis einschließlich 2015                                                vorauskalkuliert (z. B. Sanierung Schulhof Gustav-     Heinemann-Schule mit 130.000,00 EUR in 2012, Sanierung       Flachdach Gymnasium mit 262.000,00 EUR in 2013,                                                Erneuerung Türen und Fenster im Altbau Gymnasium mit     193.000,00 EUR in 2015). Für die Jahre 2016 ff. liegen     insoweit noch keine Erkenntnisse vor.

 

Frage:                                    Sind in den Planungen für die Folgejahre Preissteigerungen                                                berücksichtigt ?

 

Antwort der Verwaltung:    Den Zahlen liegen noch keine konkreten Angebote auf der Grundlage förmlicher Ausschreibungen zu Grunde, sondern       sind vielmehr als grobe Kostenschätzung basierend auf                      Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen zu verstehen.            Insoweit besteht hier noch keine Notwendigkeit für die Berücksichtigung fester prozentualer Preissteigerungsraten.

 

Haushaltsstelle 01.01.13.521130

Frage:                                    Wie erklärt sich die Ansatzerhöhung ?

 

Antwort der Verwaltung:    Die Erhöhung beruht auf der Auflösung der "TBS-Umlage". Auf die zu Beginn dieses TOP's hierzu gemachten             Ausführungen wird Bezug genommen.

 

Haushaltsstelle 01.01.13.522119

Frage:                                    Wie erklärt sich die Ansatzerhöhung ?

 

Antwort der Verwaltung:    Die Erhöhung beruht auf der Auflösung der "TBS-Umlage".  Auf die zu Beginn dieses TOP's hierzu gemachten             Ausführungen wird Bezug genommen.

 

Haushaltsstelle 01.01.13.571110

Frage:                                    Wie erklärt sich die Ansatzerhöhung ?

 

Antwort der Verwaltung:    Die Ansätze für bilanzielle Abschreibungen werden vom FB 3          ohne Beteiligung des FB 2 gebildet. Die Begründung für die          Ansatzerhöhung wird über das Protokoll zur heutigen Sitzung                nachgereicht.

                                               Protokollnotiz:

                                               Lt. Auskunft FB 3 wurde die  „MPS-Anlagenbuchhaltung“ zum         Stichtag 10.05.2011 ausgewertet und gleichzeitig die     derzeitigen Anlagen im Bau sowie die zukünftigen                                                Investitionen berücksichtigt. Im Ergebnis mussten die                                                Abschreibungsaufwendungen für die Jahre 2012 bis 2017   entsprechend angehoben werden.

 

Nachdem sich zum Etatentwurf (Stand: 15.08.11) keine weiteren Fragen ergeben, ruft der Vorsitzende die der Vorlage 203/2011 beigefügte 1. Änderungsliste zur Erörterung auf. Folgende Fragen werden hierzu aus dem Ausschuss vorgebracht:

 

Pos 4. der Änderungsliste = Haushaltsstelle 01.01.13.721138

Der Vorsitzende bittet um Erläuterung der Erhöhung für 2012. Herr Striebeck verweist auf die Ausführungen in der Erläuterungsspalte der Änderungsliste und legt dar, dass es sich nicht um eine Kostenerhöhung handelt, sondern lediglich um eine Verschiebung der gegenständlichen Maßnahmen von 2011 nach 2012.

 

 

Pos 39. der Änderungsliste = Haushaltsstelle 01.01.12/0121.782100

Herr Winkelsträter (SPD) bittet um Erläuterung dieser Position. Herr Striebeck verweist auf die Beschlussfassung im LA + AUS am 20.09.11 (Vorlage 156/2011) - Verlängerung der Kaufoption für Flächen zum Gewerbegebiet Linderhausen bis 2014. Die bislang für 2012 vorgesehene Ausgabe wurde nach 2014 verschoben. Gleichzeitig wurde der Ansatz wegen einer gesetzlichen Erhöhung der im Erwerbsfall zu zahlenden Grunderwerbssteuer um 5.500,00 EUR erhöht.