Beschluss: beendet ohne Beschluss

Der Vorsitzende verliest die in der Sitzungsvorlage angegebenen Buchungsstellen und fragt jeweils nach, ob es zu der genannten Position Fragen oder Anmerkungen aus dem Ausschuss gibt.

Herr Flüshöh (CDU) fragt zur Buchungsstelle 02.01.04 an, ob die Parkraumüberwachung evtl. auch von den TBS durchgeführt werden könne. Die Verwaltung teilt mit, dass es hierzu bisher keine Überlegungen gegeben habe.

Zur Buchungsstelle 12.01.01 verweist Herr Weidenfeld (Bündnis 90/Die Grünen) auf ein Anschreiben seiner Fraktion vom 28.10.2011. In diesem Schreiben geht es um Abführungen an die TBS für die Fahrbahnerneuerung Blücherstraße und Wilhelmstraße. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat darin beantragt, dass die Kosten für „Unterhaltung Straßen“ auf den Vorjahresansatz gedeckelt werden und die Erneuerung der Fahrbahndecke der beiden vorgenannten Straßen verschoben werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die weitere Behandlung des Antrages im nächst erreichbaren Ältestenrat vorzuberaten.

 

Herr Weidenfeld (Bündnis 90/Die Grünen) fragt sodann zu der Position „An TBS für Straßenbeleuchtung“, wie viele sogenannte Quecksilberdampflampen in der Straßenbeleuchtung Verwendung finden. Herr Flocke (TBS) teilt mit, dass nur noch eine sehr geringe Stückzahl dieser Lampen vorhanden sei und ein Ersatz durch Induktionslampen auf Magnetbasis – welche der neuesten Technik entsprechen – erfolgt.

Zur Buchungsstelle 13.01.05.531700 „Transferaufwendungen“ bittet Herr Weidenfeld (Bündnis 90/Die Grünen) um Mitteilung, was hier gemeint sei. Nach kurzer Prüfung teilt Herr Guthier mit, dass es sich um einen städtischen Zuschuss zur Kleintierzucht handelt.

 

Herr Flüshöh (CDU) fragt in Hinblick auf die für das Baugebiet Winterberg als Ausgleichsfläche vorgesehenen Obstwiesen nach, von wem diese künftig gepflegt werden und ob hier nicht ein entsprechender Betrag im Haushaltsplan hätte eingestellt werden müssen. Die Verwaltung teilt mit, dass sie in diesem Bereich gute Erfahrungen mit der Pflege durch die AGU gemacht habe, die sich außerdem auf dem Gebiet hervorragend auskenne. Es sei obligatorisch, dass die AGU entsprechende städtische Flächen pflege. Die Instandhaltung privater Ausgleichsflächen obliegen jedoch dem jeweiligen Eigentümer.

 

Herr Weidenfeld (Bündnis 90/Die Grünen) fragt in diesem Zusammenhang nach der Streuobstwiese in der Fastenbecke, ob diese nicht mit dem dort festgesetzten Naturschutzgebiet kollidiere. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung im Protokoll der Sitzung zu.

 

Protokollnotiz:

Die vorstehende Frage des Herrn Weidenfeld wird wie folgt beantwortet:

Die Obstwiese ist auf einer Grünlandfläche südlich der Fastenbecke angelegt worden. Sie befindet sich außerhalb des festgesetzten Naturschutzgebietes im Landschaftsschutzgebiet und ist dort zulässig.