s. Protokoll zum Tagesordnungspunkt A 8

 

Zusätzlich vertreten die Herren Weidenfeld (Bündnis 90/Die Gründen) und Feldmann (Die Linke.) in Statements die Auffassung, dass nach ihrer Meinung die Bebauung in der vorgestellten Form nicht erforderlich und vertretbar sei. Herr Feldmann ist zudem der Ansicht, dass ein Quartiersmanagement im Innenstadtbereich von größerer Notwendigkeit sei. Herr Flüshöh (CDU) verkündet für seine Fraktion, dass diese zustimmungsbereit sei, wenn mit der Kirchengemeinde in einem Gespräch eine Einigung erzielt werde. Herr Sieker (SWG) vergleicht die geplante Bebauung mit seiner Ansicht nach nachteiligen Entwicklungen im Bereich des Marienhospitals.

 

Der Bürgermeister erläutert abschließend die Beweggründe der Stadt für die geplante Bebauung, die nicht nur mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung entwickelt werden soll, sondern auch dem prognostizieren demographischen Wandel entgegen wirken soll.

 


Beschlussvorschlag:

1. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 86 “Wohngebiet Winterberg“, einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 198/2011) beschlossen.    
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011) Gemarkung  Schwelm, Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129, 152-154, 192, 193, 199 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25, Flurstücke: 753, 755-758, 789, 790 teilw., 791-795, 806 teilw..

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

12

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

1