Sitzung: 08.11.2011 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 197/2011
Sitzungsunterbrechung
von 19:40 Uhr bis 19:50 Uhr
Nach Wiedereinstieg in die Sitzung wird über TOP A 10 wie folgt abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 94 “Westlich Haßlinghauser Straße“, einschließlich
der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur
Sitzungsvorlage Nr. 197/2011) beschlossen.
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten
Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist
abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht. Das
Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011) Gemarkung
Schwelm, Flur 5, Flurstücke: 154, 155, 177, 178 und 306
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 94 „Westlich Haßlinghauser Straße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |