Sitzung: 20.10.2011 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: 176/2011
Beschluss:
- Es
wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und während der Beteiligung der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
keine Anregungen eingegangen sind.
- Die
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Verlängerte Kurfürstenstraße“ wird
gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der
zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als
Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 (8) BauGB als
Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 08.09.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 12 teilw., 18, 28, 30 teilw., 32 teilw., 33, 36, 37 teilw., 38 teilw., 43 teilw., 46 teilw., 47, 48, 49 teilw., 689 teilw., 690, 691 teilw., 706 teilw., 822, 823 teilw. und 971.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |