Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und während der Beteiligung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.

 

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Verlängerte Kurfürstenstraße“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 (8) BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 08.09.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 12 teilw., 18, 28, 30 teilw., 32 teilw., 33, 36, 37 teilw., 38 teilw., 43 teilw., 46 teilw., 47, 48, 49 teilw., 689 teilw., 690, 691 teilw., 706 teilw., 822, 823 teilw. und 971.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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