Herr Kranz teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da die  Beschlussfassung wiederum dazu führe, dass ein Parkplatz in der Innenstadt vernichtet werde.

 

Herr Feldmann schließt sich den Ausführungen des Herrn Kranz an.


Beschluss:

 

  1. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 92 “Drosselstraße“,  einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 164/2011) beschlossen.   
    Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011)  Gemarkung  Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 153-155, 162, 849, 1037, 1039 tlw.  und 1049

            Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7             BauGB).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 92 „Drosselstraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen: