Sitzung: 21.09.2011 Sozialausschuss
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Herr Schweinsberg zeigt ein Muster des „Sozialtickets“. Es wird erläutert , das voraussichtlich 15-20% der Berechtigten ein solches Ticket beantragen werden. Das Antragsprocedere wird beschrieben, außerdem angemerkt, dass der Geltungsbereich mit Preisstufe A sehr eingeschränkt ist.
( Ergänzende Information
von der Internetseite des VRR: Auf Basis eines Ticket1000 hat das Sozialticket
folgende weitere Merkmale: kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14
Jahren nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Ein ZusatzTicket
zum regulären Preis ermöglicht die Erweiterung des Geltungsraumes.)
Das Ticket wird nicht auf den Regelsatz der Leistungsbezieher angerechnet. Teilnehmende Städte sind die kreisfreien und kreisangehörigen Städte des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr. Die Kreistagsvorlage zum Thema wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Erfahrungen über die Nachfrage und die Abwicklung dieser
neuen zusätzlichen Aufgabe werden im Frühjahr 2012 vorliegen und dem Ausschuss
dann berichtet werden.