HerrHerr Schweinsberg bezieht sich auf den im letzten Hauptausschuss vorgetragenen Wunsch, zum Thema Überführung des Jobcenters und Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) eine außerordentliche Sozialausschusssitzung erweitert um die Fraktionsspitzen zur Erörterung einzuberufen. Diese sei für den 12.09.2011 terminiert worden. Er habe auch Frau Pott vom Kreis zu dieser Sitzung einladen können, die einen Sachstandsbericht abgeben werde.  Es stelle sich nun die Frage des Umfangs der Erweiterung des Sozialausschusses. Die Verwaltung schlage hierfür eine gemeinsame Sitzung aus Sozial- und aus Hauptausschuss vor.

 

Frau Gießwein erkundigt sich, inwieweit den Personen, die nicht im Thema stehen und sich bis dahin einarbeiten müssten, noch Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden könnte.

Herr Schweinsberg sichert zu, dass er sobald er über Unterlagen verfüge, diese weiterleiten werde.

 

Frau Gießwein gibt weiter zu bedenken, dass bis zum beabsichtigten Sitzungstermin am 12.09.2011 keine Fraktionssitzungen mehr stattfinden und damit die Angelegenheit in den Fraktionen nicht mehr vorberaten werden könne.

 

Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass die Zielsetzung war, einen Termin vor der Entscheidung des Kreistages zu finden. Wenn man den Sitzungstermin nun verschiebe, sei nicht gewährleistet, dass man dieses Ziel erreiche und Frau Pott den neuen Termin auch wahrnehmen könne.

 

Herr Schwunk ist der Auffassung, dass man die Chance, dass Frau Pott den 12.09.2011 zugesagt habe, nutzen solle.

 

Der Ausschuss signalisiert abschließend seine Zustimmung zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen gemeinsamen Gremien.

 

Als nächstes nimmt Herr Schweinsberg Bezug auf den ausliegenden Terminplan „Etat 2012“ (dem Protokoll als Anlage beigefügt). Die Sitzungstermine seien so aufgestellt, dass eine Vorberatung in den Fraktionen vor Beratung in den Fachausschüssen erfolgen könne, um letztedlich in der Ratssitzung am 15.12.2011 den Haushalt abschließend beschließen zu können.

 

Herr Stobbe fordert in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich dazu auf, die Vorberatungen in den Fachausschüssen auch wirklich vorzunehmen.

 

Herr Gießwein sieht ein zeitliches Problem im Hinblick auf die kurze Zeitspanne zwischen Einbringung des Etats am 15.09.2011 und Beratung im nur zwei Wochen später stattfindenden Kulturausschuss. Ein noch größeres Problem liege seines Erachtens in dem kurzen Abstand zwischen Einbringung und Hauptausschusssitzung mit Erörterung von Stellenplan und Personalwirtschaftskonzept.

 

Herr Stobbe erläutert, dass man bei der Terminierung versucht habe, möglichst wenig neue Sitzungstermine zu schaffen.

 

Als nächstes gibt Herr Schweinsberg einen Sachstandsbericht zum Thema Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA). Er habe ein Gespräch mit Frau Schröder vom hiesigen Finanzamt geführt. Gegenstand des Gespräches war die im Vorfeld bereits angekündigte Abstimmung zu der Fragestellung, ob ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) für den Bereich der Schwelmer Sporthallen aus Sicht des Finanzamtes anerkennungsfähig ist. Frau Schröder führte hierzu aus, dass eine differenzierte Betrachtung zu den Fragen des Körperschaftssteuer- und des Umsatzsteuerrechtes anzustellen sei.

 

Im Ergebnis der bereits bekannten Diskussion stellte sich heraus, dass auch das Finanzamt Schwelm eigenständig keine verbindliche Auskunft erteilen werde, sondern die OFD einbinden werde.

 

Im Bereich der Körperschaftssteuer, hier § 4, vertritt die Finanzverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen nach wie vor die Auffassung, dass kontinuierlich und nachhaltig ein jährlicher Einnahmebetrag von 30.678 Euro erzielt werden muss. Dies ist eine der strittigen Aussagen. Nach Auffassung des Landessportbundes bzw. der Stadt Recklinghausen, aber auch der Auffassung anderer Kommunen ist dieser Betrag nicht mehr einschlägig. Ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichtes München hierzu ist in Teilen bekannt.

 

Bezüglich der Fragestellung der Umsatzsteuer führte Frau Schröder aus, dass die örtliche Finanzverwaltung hier sicherlich nicht in der Lage ist, eine abschließende verbindliche Auskunft zu erteilen.

 

Herr Schweinsberg bezweifelt, dass er in der Angelegenheit bis September eine abschließende rechtliche Sicherheit geben könne. Es wird erwartet, dass eine negative Bewertung der Finanzverwaltung in NRW gerichtlich überprüft wird.

 

Herr Kampschulte weist darauf hin, dass der noch ausstehende Antrag auf Auskunft sehr qualifiziert und allumfassend zu stellen sei. Wenn die Verwaltung hierzu Hilfe in Anspruch nehmen wolle, plädiere er dafür, zur Ausgabe der dafür notwendigen Kosten zu ermächtigen.

Herr Stobbe merkt an, dass die Verwaltung in diesem Fall zu gegebener Zeit eine entsprechenden Beschlussfassung vorbereiten werde.

 

Als nächstes berichtet Herr Schweinsberg über die ordentliche Gesellschafterversammlung der WSW und die dort gefassten Beschlüsse, insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.417.661,89 €. Der Jahresfehlbetrag solle durch Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen ausgeglichen werden. Im übrigen wurde den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Entlastung ausgesprochen.

 

Anschließend verliest Herr Stobbe eine Pressemeldung zum Thema Brauerei, die am heutigen Tage veröffentlicht worden sei.