Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Die Stadt Wuppertal hat das o.g. Bebauungsplanverfahren gem § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren eingeleitet. Das Entertainmentcenter soll auf dem Gelände der ehemaligen Firma Schmitz & Apelt an der B 7 errichtet werden und bei 6.000m² Gesamtfläche unter anderem eine sogenannte "kerngebietstypische Spielhalle" mit 2.000m² Fläche beinhalten.

Die Verwaltung ist nach Prüfung zu dem Entschluss gekommen, dass im Verfahrensschritt gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch etwaige Anregungen keine Aussicht auf Erfolg haben, da das Vorhaben in die Planungshohheit  der Stadt Wuppertal fällt. Aus diesem Grunde wurde keine Stellungnahme abgegeben.