Sitzung: 14.07.2011 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 4
Vorlage: 116/2011
Beschluss:
- Gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 85 “Östlich Zamenhofweg“, einschließlich der Entwurfsbegründung
und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 188/2008)
beschlossen.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
-Stadtökologischer Fachbeitrag
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 07.01.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 21, Flurstücke: 454 teilw., 457 teilw., 540 teilw., 541 teilw., 581, 582, 583, 591, 592, 597, 598, 607, 608, 613, 614, 615 teilw., 616 teilw.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
4 |