Sitzung: 14.07.2011 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltung: 4
Vorlage: 116/2011
Beschluss:
- Gem??
? 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414) in der zur Zeit g?ltigen Fassung wird die ?ffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 85 ??stlich Zamenhofweg?,? einschlie?lich der Entwurfsbegr?ndung
und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 188/2008)
beschlossen.???????????
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:????
-Stadt?kologischer ? Fachbeitrag
Diese Unterlagen k?nnen w?hrend der Offenlegung eingesehen werden.
Von der Regelung des ? 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unber?cksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke (Stand 07.01.2010)? Gemarkung? Schwelm, Flur 21, Flurst?cke: 454 teilw., 457 teilw., 540 teilw., 541 teilw., 581, 582, 583, 591, 592, 597, 598, 607, 608, 613, 614, 615 teilw., 616 teilw.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (? 9 Abs.7 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 85 ??stlich Zamenhofweg? die Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit g?ltigen Fassung, durchzuf?hren.???????
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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daf?r |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
4 |
