Sitzung: 26.05.2011 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 4
Vorlage: 084/2011/1
Zu Punkt 3 des Antrags der CDU vom 03.05.2011 wiederholt Herr Flüshöh, dass der Umbau nicht in 2011 umgesetzt werden müsse, wenn dies keinen Sinne mache.
Der Klassenraum von nur 43 qm sei in einem bemängelnswerten Zustand. Die CDU-Fraktion habe mit ihrem Antrag lediglich etwas aufgegriffen, was die Schule selbst schon längst beantragt hatte. Die Position war schon im 1. Nachtrag enthalten, wie auch Bedarfe anderer Schulen, die nicht so umfangreich diskutiert wurden.
Zur Frage des Konrektorzimmers führt Herr Flüshöh an, dass jede andere Schule mit Ausnahme der Katholischen Grundschule Südstraße ein Konrektorzimmer habe und die Schülerzahlen hierfür erreicht werden.
Hinsichtlich Inklusion ist Herr Flüshöh der Auffassung, dass es dazu sicher ein gestuftes Verfahren geben werde und die Diskussion darüber die Politik bestimmt noch 7 bis 10 Jahre beschäftigen werde. Deswegen könne man doch aktuell bekannte notwendige Investitionen nicht verhindern.
Herr Philipp teilt mit, dass nach dem Schulentwicklungsplan 2011 die höchste Zahl der Einschulungen erreicht werde und die Zahlen anschließend wieder sinken. Des weiteren sei die Quote der Katholischen Grundschule angestiegen. Irgendwann habe man dann ein Problem und es komme zu Auseinandersetzungen der Schulen untereinander.
Dass die Schule den Antrag gestellt habe, sei vollkommen legitim. Der Rat müsse die Thematik aber im Zusammenhang sehen. Eine Begehung durch ihn habe gezeigt, dass der Zustand aller Schulen Mängel aufweise. Lt. Aussage des Herrn Niewel sei jedoch ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich.
Herr Gießwein erläutert zum Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen in der gemeinsamen Sitzung, dass die Absicht, ein Gesamtkonzept aufzustellen bedeute, in die Zukunft zu schauen.
Die Mängel in den Schulen seien im Schulausschuss seit Jahren bekannt und mehrfach diskutiert worden. Die Politik müsse den Gesamtkomplex betrachten und sollte kreative Lösungen entwickeln, sobald eine Bestandsaufnahme der Mängel erfolgt sei.
Auch der Schulentwicklungsplan müsse aktualisiert werden.
Herr Kranz ist der Ansicht, dass man den in der Katholischen Schule den nun bekannten Missstand kostengünstig beheben sollte und wenn Mängel anderer Schulen benannt werden, dann jeweils entscheidet.
Herr Dr. Bockelmann bringt zum Ausdruck, dass es ihm um das Gebäude der Grundschule Südstraße gehe und der Erhalt des Gebäudes gewährleistet bleiben müsse. Die energetische Ausstattung sei sehr schlecht und die Raumkapazität voll ausgeschöpft.
Er beantragt Einzelabstimmung zu den drei Punkten des Antrags der CDU-Fraktion vom 03.05.2011.
Herr Schwunk stimmt beiden Anträge zu, da sie sich nicht gegenseitig ausschließen.
Auf Nachfrage des Herrn Kampschulte, ob die Werte der Schulgebäude samt Instandhaltungskosten aus der Eröffnungsbilanz abgeleitet werden können, antwortet ihm Herr Striebeck, dass das Gutachten 2007/2008 aufgestellt worden sei und Instandhaltungsrückstellungen bis zum Jahre 2011 berücksichtige.
Bürgermeister Stobbe teilt die Feststellung aus der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und Finanzausschusses vom 19.05.2011 mit, dass der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen weitergehender sei.
Auf Grund des Antrags des Herrn Dr. Bockelmann ruft er zur Einzelabstimmung über die Punkte 1 bis 3 des Antrags der CDU-Fraktion vom 03.05.2011 mit den jeweils besprochenen Korrekturen auf.
Punkt 1 – mit folgender Änderung:
Die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm seitens der
Verwaltung veranschlagten Entgelte für die Nutzung der städtischen Sportanlagen
in Höhe von bis zu 150.000 € werden mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 und
folgende auf 15.000 € gesenkt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
35 |
|
dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
2 |
- angenommen -
Punkt 2:
Die Sportanlagen der Stadt Schwelm und ggf. weitere Einrichtungen sollen – soweit nicht bereits erfolgt – noch im Jahr 2011 in einen Betrieb gewerblicher Art überführt werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
31 |
|
dagegen: |
2 |
|
Enthaltungen: |
4 |
- angenommen -
Punkt 3 – mit folgender Änderung:
Für die Sanierung bzw. Renovierung eines Klassenraums im
ersten Obergeschoss der Katholischen Grundschule Südstraße werden für das
Haushaltsjahr 2012 50.000 Euro
im Haushaltsplan (2. Nachtrag) veranschlagt und in die Prio-Liste
aufgenommen..
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
16 |
|
dagegen: |
18 |
|
Enthaltungen: |
3 |
-
abgelehnt -
Herr Flüshöh bittet, den Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen dahingehend zu erweitern, dass sichergestellt werde, dass die Katholische Grundschule Südstraße als konfessionelle Schule in Schwelm in einem angemessenen Gebäude für sich erhalten bleibt.
Herr Weidenfeld wendet ein, dass dann alle Schulen im Sinne von „Kurze Wege, kurze Beine!“ in ihren Standortbereichen erhalten bleiben sollen.
Frau Lubitz stellt in Frage, ob sich die Stadt Schwelm die Unterhaltung einer konfessionellen Schule leisten könne.
Frau Dr. Hortolani teilt dazu ihren Kenntnisstand nach einem Gespräch mit Herrn Nievel mit, dass der Erhalt der Schule von der Entscheidung der Eltern abhänge und der Rat allenfalls eine Begrenzung regeln könne.
Bürgermeister Stobbe stellt den Antrag auf Beendigung der Debatte nach der Geschäftsordnung.
Der
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt !
Im Anschluss an weitere Redebeiträge fordert er zur Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen auf.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
26 |
|
dagegen: |
11 |
|
Enthaltungen: |
|
- angenommen -
Bürgermeister Stobbe ruft nun zur Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion auf.
„Die
Katholische Grundschule bleibt als 2-zügige Schule unter den bisherigen Rahmenbedingungen erhalten !“
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
31 |
|
dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
6 |
- angenommen -
Herr Philipp bittet daraufhin eine Erklärung der SPD-Fraktion als Protokollnotiz aufzunehmen.
Erklärung
der SPD-Fraktion zu Protokoll:
Die Möglichkeit, die katholischen Grundschüler/innen in einer zweizügigen katholischen Grundschule zu beschulen, soll erhalten bleiben.
gez. Philipp
Herr Dr. Bockelmann schließt sich der Erklärung der SPD-Fraktion an.
Herr Flüshöh bittet ebenfalls um Aufnahme einer Erklärung der CDU-Fraktion als Protokollnotiz.
Erklärung
der CDU-Fraktion zu Protokoll:
Die
katholische Grundschule wird als zweizügige, konfessionelle Schule in einem eigenständigen Gebäude in dem
Umfang erhalten, wie sie derzeit besteht.
Grundlage ist die Klassenfrequenzbandbreite von 18 bis 30 Schülern.Diesen Rahmen darf die Schule
grundsätzlich ausschöpfen, soll sich aber
an die bestehende Vereinbarung halten, nach der sie maximal 25 Schüler pro neuer Eingangsklasse aufnimmt.
Eine Ausweitung um einen dritten Zug wird nicht
angestrebt.
Herr Gießwein erklärt, dass er dann überlege zu beantragen, dass die nichtkonfessionellen Schulen möglichst an den gleichen oder ähnlichen Standorten im Stadtgebiet wie bisher im Sinne von „Kurze Wege, kurze Beine!“ erhalten bleiben.
Bürgermeister Stobbe stellt daraufhin den Antrag auf Schluss der Debatte und Vertagung der Angelegenheit in den Schulausschuss.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
27 |
|
dagegen: |
8 |
|
Enthaltungen: |
2 |
- angenommen -
Der Bürgermeister ruft dann zur Beschlussfassung über den Antrag der FDP-Fraktion vom 11.05.2011 getrennt nach Punkten auf.
Punkt 1:
Die vorgesehenen Erhöhungen der nachfolgenden Haushaltsansätze werden wie folgt gekürzt:
Lfd. |
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Antrag FDP |
Nr. |
|
|
|
1 |
01.01.13.522110 |
Zentr. Gebäudemg., An TBS
f.d. Unterhaltung des sonst. unbew. Verm. |
16.600 |
2 |
01.01.13.521100 |
Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen |
10.000 |
3 |
01.01.13.524190 |
Sonstige Bewirtschaftung der
Grundstücke u. baul. Anlagen |
10.000 |
4 |
02.01.08.522110 |
Brandschutz, An TBS f.d.
Unterhalt. des sonst. unbew. Verm. |
4.800 |
5 |
12.01.01.522119 |
Gemeindestraßen, An TBS für
Winterdienst |
6.800 |
6 |
12.01.02.522116 |
Landesstraßen, An TBS f.
Unterhaltung Straßenbeleuchtung |
280 |
7 |
12.01.03.522116 |
Bundesstraßen, An TBS f.
Unterhaltung Straßenbeleuchtung |
280 |
8 |
12.01.04.522116 |
Parkeinrichtungen, An TBS f.
Unterhalt. Straßenbeleuchtung |
140 |
9 |
12.01.05.522116 |
ÖPNV, An TBS für
Unterhaltung Straßenbeleuchtung |
230 |
10 |
13.01.01.521130 |
Öffentliche Grünflächen, An
TBS für Grün- u. Baumpflege |
- |
|
|
|
49.130 |
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
17 |
|
dagegen: |
18 |
|
Enthaltungen: |
2 |
- abgelehnt -
Punkt 2:
Die Gewinnausschüttung der TBS unter 16.01.02.465110 wird um weitere
350.000 € erhöht.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
17 |
|
dagegen: |
20 |
|
Enthaltungen: |
|
- abgelehnt -
Punkt 3:
Die Technischen Betriebe Schwelm legen den
Beschlussgremien zur Beratung und Beschlussfassung ein Sanierungskonzept bis
zum 31.12.2011 vor.
Dies beinhaltet eine
Prozessoptimierung und Senkung der Kosten um durchschnittlich 10 % für die für
die Stadt zu erledigenden Sach – und Dienstleistungen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
17 |
|
dagegen: |
18 |
|
Enthaltungen: |
2 |
- abgelehnt -
Herr Schweinsberg weist
darauf hin, dass damit das Abstimmungsergebnis anders laute, als die
Entscheidung in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des
Finanzausschusses. Die der Vorlage 084/2011/1 als Anlage beigefügte 2.
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung beinhalte aber das Beschlussergebnis der
gemeinsamen Sitzung. Unter Zugrundelegung der Beschlussfassung des Rates
ergeben sich andere Beträge.
Herr Kuss verlese daher
zur allgemeinen Kenntnis die nach Beschlusslage des Rates nun zu beschließende
2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung.
Herr Kuss verliest die
nach vorausgehender Beschlusslage zu erlassende
2. Nachtragssatzung.
Anschließend fordert Herr Stobbe zur Beschlussfassung über Vorlage 084/2011/1 mit der zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages geänderten 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung auf.
Beschluss:
- Die Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzepts 2010 – 2017 in der Fassung des 2. Nachtrags ( Stand 1. Änderungsliste) wird beschlossen. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
- Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird unter Berücksichtigung der 1. Änderungsliste, sowie ggf. noch in der Ratssitzung am 26.05.2011 gefasster Einzelbeschlüsse, folgende 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung erlassen:
2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Schwelm für die Haushaltsjahre 2010
und 2011
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schwelm mit Beschluss vom 26.05.2011 folgende 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 29.04.2010 erlassen:
§ 1
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan
werden
a) für das Haushaltsjahr 2010
|
|
die bisherigen |
|
|
und damit der |
|
|
festgesetzten |
erhöht |
vermindert |
Gesamtbetrag |
|
|
Gesamtbeträge |
um |
um |
des Haushaltsplans |
|
|
|
|
|
einschl. Nachträge |
|
|
|
|
|
festgesetzt auf |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
a) |
Ergebnisplan |
|
|
|
|
|
Erträge |
50.631.998 |
-- |
-- |
50.631.998 |
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen |
63.147.688 |
-- |
-- |
63.147.688 |
|
|
|
|
|
|
b) |
Finanzplan
|
|
|
|
|
|
aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
48.639.222 |
-- |
-- |
48.639.222 |
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
58.779.509 |
-- |
-- |
58.779.509 |
|
|
|
|
|
|
|
aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit |
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
4.641.500 |
-- |
-- |
4.641.500 |
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
5.862.650 |
-- |
-- |
5.862.650 |
und
b) für das Haushaltsjahr
2011
|
|
die bisherigen |
|
|
und damit der |
|
|
festgesetzten |
erhöht |
vermindert |
Gesamtbetrag |
|
|
Gesamtbeträge |
um |
um |
des Haushaltsplans |
|
|
|
|
|
einschl. Nachträge |
|
|
|
|
|
festgesetzt auf |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
a) |
Ergebnisplan |
|
|
|
|
|
Erträge |
50.540.904 |
2.105.871 |
-- |
52.646.775 |
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen |
62.489.089 |
813.450 |
-- |
63.302.539 |
|
|
|
|
|
|
b) |
Finanzplan
|
|
|
|
|
|
aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
48.403.540 |
2.083.221 |
-- |
50.486.761 |
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
58.431.051 |
857.168 |
-- |
59.288.219 |
|
|
|
|
|
|
|
aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit |
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
6.975.050 |
952.300 |
-- |
7.927.350 |
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
8.224.700 |
952.300 |
-- |
9.177.000 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2010 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 399.850 EUR
nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 807.050 EUR um 176.950
EUR erhöht und damit auf 984.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der bisher festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2010 gegenüber
der bisherigen Festsetzung von 253.300 EUR nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 262.900 EUR
nicht geändert.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird
für 2010 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.515.690 EUR nicht
geändert
und
für 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.948.185 EUR um 1.292.421 EUR ermäßigt und damit auf 10.655.764
EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, ist für das Haushaltsjahr 2010 auf 70.000.000 EUR festgesetzt worden.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, ist für das Haushaltsjahr 2011 auf 70.000.000 EUR festgesetzt worden.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht
geändert.
§ 7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§
8
(Deckungsringe/Gegenseitige
Deckungsfähigkeit)
Die Regelungen bleiben
gegenüber den bisherigen unverändert.
§ 9
(Über- u. außerplanmäßige Aufwendungen u. Auszahlungen
sowie
Verpflichtungsermächtigungen)
Die Regelungen
bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.
§ 10
(Vermerke zum Stellenplan)
Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.
§ 11
(Wertgrenze für Investitionsmaßnahmen)
Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
31 |
|
dagegen: |
4 |
|
Enthaltungen: |
|
- angenommen -