Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 4

Zu Punkt 3 des Antrags der CDU vom 03.05.2011 wiederholt Herr Flüshöh, dass der Umbau nicht in 2011 umgesetzt werden müsse, wenn dies keinen Sinne mache.

Der Klassenraum von nur 43 qm sei in einem bemängelnswerten Zustand. Die CDU-Fraktion  habe mit ihrem Antrag lediglich etwas aufgegriffen, was die Schule selbst schon längst beantragt hatte. Die Position war schon im 1. Nachtrag enthalten, wie auch Bedarfe anderer Schulen, die nicht so umfangreich diskutiert wurden.

Zur Frage des Konrektorzimmers führt Herr Flüshöh an, dass jede andere Schule mit Ausnahme der Katholischen Grundschule Südstraße ein Konrektorzimmer habe und die Schülerzahlen hierfür erreicht werden.

Hinsichtlich Inklusion ist Herr Flüshöh der Auffassung, dass es dazu sicher ein gestuftes Verfahren geben werde und die Diskussion darüber die Politik bestimmt noch 7 bis 10 Jahre beschäftigen werde. Deswegen könne man doch aktuell bekannte notwendige Investitionen nicht verhindern.

 

Herr Philipp teilt mit, dass nach dem Schulentwicklungsplan 2011 die höchste Zahl der Einschulungen erreicht werde und die Zahlen anschließend wieder sinken. Des weiteren sei die Quote der Katholischen Grundschule angestiegen. Irgendwann habe man dann ein Problem und es komme zu Auseinandersetzungen der Schulen untereinander. 

Dass die Schule den Antrag gestellt habe, sei vollkommen legitim. Der Rat müsse die Thematik aber im Zusammenhang sehen. Eine Begehung durch ihn habe gezeigt, dass der Zustand aller Schulen Mängel aufweise. Lt. Aussage des Herrn Niewel sei jedoch ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich.

 

Herr Gießwein erläutert zum Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen in der gemeinsamen Sitzung, dass die Absicht, ein Gesamtkonzept aufzustellen bedeute, in die Zukunft zu schauen.

Die Mängel in den Schulen seien im Schulausschuss seit Jahren bekannt und mehrfach diskutiert worden. Die Politik müsse den Gesamtkomplex betrachten und sollte kreative Lösungen entwickeln, sobald eine Bestandsaufnahme der Mängel erfolgt sei.

Auch der Schulentwicklungsplan müsse aktualisiert werden.

 

Herr Kranz ist der Ansicht, dass man den in der Katholischen Schule den nun bekannten Missstand kostengünstig beheben sollte und wenn Mängel anderer Schulen benannt werden, dann jeweils entscheidet.

 

Herr Dr. Bockelmann bringt zum Ausdruck, dass es ihm um das Gebäude der Grundschule Südstraße gehe und der Erhalt des Gebäudes gewährleistet bleiben müsse. Die energetische Ausstattung sei sehr schlecht und die Raumkapazität voll ausgeschöpft.

Er beantragt Einzelabstimmung zu den drei Punkten des Antrags der CDU-Fraktion vom 03.05.2011.

 

Herr Schwunk stimmt beiden Anträge zu, da sie sich nicht gegenseitig ausschließen.

 

Auf Nachfrage des Herrn Kampschulte, ob die Werte der Schulgebäude samt Instandhaltungskosten aus der Eröffnungsbilanz abgeleitet werden können, antwortet ihm Herr Striebeck, dass das Gutachten 2007/2008 aufgestellt worden sei und Instandhaltungsrückstellungen bis zum Jahre 2011 berücksichtige.

 

Bürgermeister Stobbe teilt die Feststellung aus der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und Finanzausschusses vom 19.05.2011 mit, dass der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen weitergehender sei.

 

Auf Grund des Antrags des Herrn Dr. Bockelmann ruft er zur Einzelabstimmung über die Punkte 1 bis 3 des Antrags der CDU-Fraktion vom 03.05.2011 mit den jeweils besprochenen Korrekturen auf.

 

Punkt 1 – mit folgender Änderung:

 

Die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm seitens der Verwaltung veranschlagten Entgelte für die Nutzung der städtischen Sportanlagen in Höhe von bis zu 150.000 € werden mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 und folgende auf 15.000 € gesenkt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

35

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

2

                                                                            - angenommen -

 

Punkt 2:

 

Die Sportanlagen der Stadt Schwelm und ggf. weitere Einrichtungen sollen – soweit nicht bereits erfolgt – noch im Jahr 2011 in einen Betrieb gewerblicher Art überführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

4

                                                                            - angenommen -

 

Punkt 3 – mit folgender Änderung:

 

Für die Sanierung bzw. Renovierung eines Klassenraums im ersten Obergeschoss der Katholischen Grundschule Südstraße werden für das Haushaltsjahr 2012   50.000 Euro im Haushaltsplan (2. Nachtrag) veranschlagt und in die Prio-Liste aufgenommen..

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

3

                                                                                    - abgelehnt -

Herr Flüshöh bittet, den Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen dahingehend zu erweitern, dass sichergestellt werde, dass die Katholische Grundschule Südstraße als konfessionelle Schule in Schwelm in einem angemessenen Gebäude für sich erhalten bleibt.

 

Herr Weidenfeld wendet ein, dass dann alle Schulen im Sinne von „Kurze Wege, kurze Beine!“ in ihren Standortbereichen erhalten bleiben sollen.

 

Frau Lubitz stellt in Frage, ob sich die Stadt Schwelm die Unterhaltung einer konfessionellen Schule leisten könne.

 

Frau Dr. Hortolani teilt dazu ihren Kenntnisstand nach einem Gespräch mit Herrn Nievel mit, dass der Erhalt der Schule von der Entscheidung der Eltern abhänge und der Rat allenfalls eine Begrenzung regeln könne.

 

Bürgermeister Stobbe stellt den Antrag auf Beendigung der Debatte nach der Geschäftsordnung.

 

                        Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt !

 

Im Anschluss an weitere Redebeiträge fordert er zur Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen auf.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

26

 

dagegen:

11

 

Enthaltungen:

 

                                                                            - angenommen -

 

Bürgermeister Stobbe ruft nun zur Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion auf.

 

            Die Katholische Grundschule bleibt als 2-zügige Schule unter den bisherigen             Rahmenbedingungen erhalten !“

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

6

                                                                            - angenommen -

 

Herr Philipp bittet daraufhin eine Erklärung der SPD-Fraktion als Protokollnotiz aufzunehmen.

 

            Erklärung der SPD-Fraktion zu Protokoll:

 

            Die Möglichkeit, die katholischen Grundschüler/innen in einer zweizügigen            katholischen Grundschule zu beschulen, soll erhalten bleiben.

                                                                                                                          gez. Philipp

 

Herr Dr. Bockelmann schließt sich der Erklärung der SPD-Fraktion an.

 

Herr Flüshöh bittet ebenfalls um Aufnahme einer Erklärung der CDU-Fraktion als Protokollnotiz.

 

            Erklärung der CDU-Fraktion zu Protokoll:

 

            Die katholische Grundschule wird als zweizügige, konfessionelle Schule in            einem eigenständigen Gebäude in dem Umfang erhalten, wie sie derzeit    besteht. Grundlage ist die Klassenfrequenzbandbreite von 18 bis 30          Schülern.Diesen Rahmen darf die Schule grundsätzlich ausschöpfen, soll sich         aber an die bestehende Vereinbarung halten, nach der sie maximal 25 Schüler             pro neuer Eingangsklasse aufnimmt. Eine Ausweitung um einen dritten Zug wird nicht angestrebt.

 

Herr Gießwein erklärt, dass er dann überlege zu beantragen, dass die nichtkonfessionellen Schulen möglichst an den gleichen oder ähnlichen Standorten im Stadtgebiet wie bisher im Sinne von „Kurze Wege, kurze Beine!“ erhalten bleiben.

 

Bürgermeister Stobbe stellt daraufhin den Antrag auf Schluss der Debatte und Vertagung der Angelegenheit in den Schulausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

27

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

2

                                                                            - angenommen -

 

Der Bürgermeister ruft dann zur Beschlussfassung über den Antrag der FDP-Fraktion vom 11.05.2011 getrennt nach Punkten auf.

 

Punkt 1:

 

Die vorgesehenen Erhöhungen der nachfolgenden Haushaltsansätze werden wie folgt gekürzt:

 

Lfd.

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Antrag FDP

Nr.

 

 

 

1

01.01.13.522110

Zentr. Gebäudemg., An TBS f.d. Unterhaltung des sonst. unbew. Verm.

       16.600  

2

01.01.13.521100

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

       10.000  

3

01.01.13.524190

Sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke u. baul. Anlagen

       10.000  

4

02.01.08.522110

Brandschutz, An TBS f.d. Unterhalt. des sonst. unbew. Verm.

         4.800  

5

12.01.01.522119

Gemeindestraßen, An TBS für Winterdienst

         6.800  

6

12.01.02.522116

Landesstraßen, An TBS f. Unterhaltung Straßenbeleuchtung

            280  

7

12.01.03.522116

Bundesstraßen, An TBS f. Unterhaltung Straßenbeleuchtung

            280  

8

12.01.04.522116

Parkeinrichtungen, An TBS f. Unterhalt. Straßenbeleuchtung

            140  

9

12.01.05.522116

ÖPNV, An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung

            230  

10

13.01.01.521130

Öffentliche Grünflächen, An TBS für Grün- u. Baumpflege

                -    

 

 

 

       49.130  

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

2

                                                                                  - abgelehnt -

Punkt 2:


Die Gewinnausschüttung der TBS unter 16.01.02.465110 wird um weitere

350.000 € erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

20

 

Enthaltungen:

 

                                                                                  - abgelehnt -

Punkt 3:

 

Die Technischen Betriebe Schwelm legen den Beschlussgremien zur Beratung und Beschlussfassung ein Sanierungskonzept bis zum 31.12.2011 vor.

Dies beinhaltet eine Prozessoptimierung und Senkung der Kosten um durchschnittlich 10 % für die für die Stadt zu erledigenden Sach – und Dienstleistungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

2

                                                                                  - abgelehnt -

Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass damit das Abstimmungsergebnis anders laute, als die Entscheidung in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Finanzausschusses. Die der Vorlage 084/2011/1 als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung beinhalte aber das Beschlussergebnis der gemeinsamen Sitzung. Unter Zugrundelegung der Beschlussfassung des Rates ergeben sich andere Beträge.

Herr Kuss verlese daher zur allgemeinen Kenntnis die nach Beschlusslage des Rates nun zu beschließende 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung.

 

Herr Kuss verliest die nach vorausgehender Beschlusslage zu erlassende

2. Nachtragssatzung.

 

Anschließend fordert Herr Stobbe zur Beschlussfassung über Vorlage 084/2011/1 mit der zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages geänderten 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung auf.

 


Beschluss:

 

  1. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzepts  2010 – 2017 in der Fassung des 2. Nachtrags ( Stand 1. Änderungsliste) wird beschlossen. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der  Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird unter Berücksichtigung der 1.  Änderungsliste, sowie ggf. noch in der Ratssitzung am 26.05.2011 gefasster Einzelbeschlüsse, folgende 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung erlassen:

 

 

2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

 

  der Stadt Schwelm für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666)  in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schwelm mit Beschluss vom 26.05.2011 folgende 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom  29.04.2010 erlassen:

                                                                                                    § 1

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden

 

  a) für das Haushaltsjahr 2010

 

 

die bisherigen

 

 

und damit der

 

 

festgesetzten

erhöht

 vermindert

Gesamtbetrag

 

 

Gesamtbeträge

um

um

des Haushaltsplans

 

 

 

 

 

einschl. Nachträge

 

 

 

 

 

festgesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

a)

Ergebnisplan

 

 

 

 

 

Erträge

50.631.998

--

--

50.631.998

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

63.147.688

--

--

63.147.688

 

 

 

 

 

 

b)

Finanzplan

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

Einzahlungen

48.639.222

--

--

48.639.222

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

58.779.509

--

--

58.779.509

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

Einzahlungen

4.641.500

--

--

4.641.500

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

5.862.650

--

--

5.862.650

 

und

 

b) für das Haushaltsjahr 2011

 

 

 

die bisherigen

 

 

und damit der

 

 

festgesetzten

erhöht

vermindert

Gesamtbetrag

 

 

Gesamtbeträge

um

um

des Haushaltsplans

 

 

 

 

 

einschl. Nachträge

 

 

 

 

 

festgesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

a)

Ergebnisplan

 

 

 

 

 

Erträge

50.540.904

2.105.871

--

52.646.775

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

62.489.089

813.450

--

63.302.539

 

 

 

 

 

 

b)

Finanzplan

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

Einzahlungen

48.403.540

2.083.221

--

50.486.761

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

58.431.051

857.168

--

59.288.219

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

Einzahlungen

6.975.050

952.300

--

7.927.350

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

8.224.700

952.300

--

9.177.000

        

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2010 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 399.850 EUR nicht geändert.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 807.050 EUR um 176.950 EUR erhöht und damit auf 984.000 EUR festgesetzt.

                                       

§ 3

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen erforderlich ist, wird für das  Haushaltsjahr 2010 gegenüber der bisherigen Festsetzung von 253.300 EUR nicht geändert.

          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 262.900 EUR nicht geändert.

                                                 

§ 4

        Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird

          für 2010 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.515.690  EUR   nicht geändert

          und

          für 2011 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.948.185 EUR um         1.292.421 EUR ermäßigt und damit auf 10.655.764 EUR festgesetzt.

                                         

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, ist für das Haushaltsjahr 2010 auf 70.000.000 EUR festgesetzt worden.

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, ist für das Haushaltsjahr 2011 auf 70.000.000 EUR festgesetzt worden.

 

§ 6

 

                    Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§ 7

 

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre  2017 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

   § 8

                                (Deckungsringe/Gegenseitige Deckungsfähigkeit)

 

                         Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert. 

 

§ 9

                            (Über- u. außerplanmäßige Aufwendungen u. Auszahlungen

                       sowie Verpflichtungsermächtigungen)

 

                             Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.

 

§ 10

                         (Vermerke zum Stellenplan)

 

                             Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.

 

§ 11

                         (Wertgrenze für Investitionsmaßnahmen)

 

                             Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

 

                                                                            - angenommen -