Nachtrag: 03.05.2011

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Von den Ratsfraktionen "BfS" und "SWG" liegen die schriftlichen Anfragen vom 8.4.2011 vor, zu denen die Verwaltung in einer Mail vom 15.4.2011 an alle Fraktionsvorsitzenden für die heutige Ausschusssitzung eine Stellungnahme angekündigt hat.

Die Verwaltung hat mittlerweile gemeinsam mit dem Eigentümer des Grundstücks Kölner Str. 66 ein aus Sicht beider Beteiligten gangbares Verfahren eingeleitet. Es ist Übereinstimmung darin gefunden worden, den Baum zu erhalten. Gleichzeitig hat sich der Eigentümer bereit erklärt, seine private Fläche nicht abzusperren und weiterhin der Öffentlichkeit als Fußwegefläche zur Verfügung zu stellen. Zum Ausgleich erwägt die Stadt, für die verkehrssichere Wiederherstellung dem Grundstückseigentümer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Kostenbeitrag für eine Fläche in einer Größe von rd. 25 qm im Bereich des Baumes zu erstatten. Dieser Kostenbeitrag soll die Materialkosten für eine besondere Oberflächengestaltung abdecken. Dem Eigentümer soll einer Empfehlung der TBS folgend nämlich auferlegt werden, weitestgehend wasser- und luftdurchlässiges Pflaster zu verwenden, um eine bestmögliche Versorgung des Wurzelwerks sicherzustellen.

Die anvisierte Lösung wird auch bestimmt durch die komplexe Sach- und Rechtslage in diesem Fall. Neben möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen des Grundstückseigentümers  ist nämlich auch zu berücksichtigen, dass eine weitergehende Veränderung des Gehwegs im fraglichen Bereich ein förmliches Verfahren voraussetzen würde, bei welchem "Aufwand und Nutzen" zumindest zweifelhaft wären.

 

Das vorgesehene Verfahren dient damit aus Sicht der Verwaltung  lediglich der  Regelung eines besonderen Einzelfalles und ist auch nicht als "Präzedenzfall" für künftige Entscheidungen anzusehen.

 

Herr Lusebrink (CDU), der zu diesem Thema eine Frage stellen  möchte, wird gebeten, diese im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu formulieren.