Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Die Stadt Wuppertal hat das o.g. Bebauungsplanverfahren gem § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren eingeleitet. Das Entertainmentcenter soll auf dem Gelände der ehemaligen Firma Schmitz & Apelt an der B 7 errichtet werden und bei 6.000m² Gesamtfläche unter anderem eine sogenannte "kerngebietstypische Spielhalle" mit 2.000m² Fläche beinhalten.

Die Stadt Schwelm ist mit Schreiben vom 19.04.2011, hier eingegangen am 26.04.2011, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme endet am 23.05.2011.

Die Verwaltung wird die Unterlagen zum o.g. Bebauungsplanverfahren, gerade im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur Stadtgrenze, kritisch prüfen und eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Über das Ergebnis der Prüfung und die erfolgte Stellungnahme wird der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 21.06.2011 unterrichtet.

 

Die Anfrage aus dem Ausschuss, ob es sich bei der im vorstehenden Verfahren geplanten Gastronomie um „Mac Donald“ handelt, greift die Verwaltung auf und wird entsprechend berichten.