Beschluss: abgesetzt und nicht weiter

Da durch die nachstehen Ausführungen der Verwaltung zu diesem Thema der Antrag der FDP v. 11.03.2011 obsolet ist, wird der Antrag von Herrn Stark zurückgezogen.

 

„Ausführungen der Verwaltung zu TOP 4, Tischvorlage 063/2011“

(Antrag der FDP-Fraktion vom 11.03.2011)

 

Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Zukunftssicherung durch kommunale Zusammenarbeit

 

Statusbericht (Stand Mai 2011)

 

Vor dem Hintergrund der Gewerbeflächenengpässe im EN-Kreis haben die Fachverantwortlichen der Städte empfohlen, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Flächenentwicklung zu verstärken, um so neue Spielräume zu gewinnen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben dieses Votum Ende 2008 aufgegriffen und die Kreisverwaltung gebeten, Initiativen einzuleiten.

 

Gemeinsames Ziel von Kommunen, Kreis und RVR ist es, kreisweit drei bis vier neue Gewerbestandorte mit einer Mindestgröße von jeweils zehn Hektar regionalplanerisch abzusichern. Der RVR stellt in Aussicht, hierfür die regionalplanerischen Voraussetzungen schaffen zu wollen, sofern

  • die Standorte interkommunal entwickelt und betrieben werden,
  • Standorte mit hoher ökologischer und städtebaulicher Qualität entwickelt werden und
  • durch Streichung von regionalplanerisch gesicherten, aber nicht mehr benötigten Siedlungsflächen ein Nettogewinn für den Freiraum entsteht.

 

Ende 2009 haben sich RVR, Kreis und Städte auf einen Arbeitsprozess unter Federführung von Kreis und RVR verständigt. Er umfasst im Wesentlichen vier Elemente:

  • Durchführung eines systematischen, unter den Beteiligten abgestimmten Suchprozesses nach geeigneten Standorten,
  • Identifikation von Tauschflächen,
  • Definition von städtebaulichen und ökologischen Qualitäten,
  • Prüfung möglicher interkommunaler Organisationsformen der Umsetzung.

 

Der Suchprozess, den die Kreisverwaltung nach Abstimmung mit den Städten in enger Zusammenarbeit mit dem RVR zur Identifikation geeigneter Standorträume durchgeführt hat, erfolgte 2010. Dabei wurde das Kreisgebiet systematisch in einem mehrstufigen Verfahren durchgeprüft. Insgesamt verblieben zunächst 13 Suchräume, die mit den fachlich Beteiligten anhand von Flächensteckbriefen näher erörtert wurden. Grundlage der Flächensteckbriefe war eine differenzierte Bewertung der Kreisverwaltung und des RVR.

 

Im Ergebnis ergeben sich im Kreisgebiet aktuell sieben Suchräume für Standorte, die aus regionalplanerischer Sicht grundsätzlich für interkommunale Gewerbegebiete geeignet erscheinen, einer davon in Schwelm (südl. Kreuz Wuppertal-Nord). Dieser Standort ist noch näher einzugrenzen.

 

Die Suchräume weisen unterschiedliche Standortqualitäten und Restriktionen auf, die im weiteren Prozess durch Machbarkeitsstudien noch überprüft werden müssen. Die Umsetzbarkeit und die tatsächliche Flächenverfügbarkeit müssen noch mit den Akteuren vor Ort genauer abgestimmt werden. Keiner der Standorte ist aus Sicht des Natur- und Freiraumschutzes unproblematisch, doch erscheinen hier die zu erwartenden Eingriffe kompensierbar.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis für die o.g. sieben Standorte eine Machbarkeitsstudie durchführt bzw. in Auftrag gibt. Parallel hierzu sind potenzielle Tauschflächen mit dem RVR abzustimmen. In Frage kommen alle im Regionalplan und/oder in den Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsbereiche/-flächen, die bislang baulich noch nicht in Anspruch genommen sind. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit Flächenrücknahmen, die einige Städte erst kürzlich im Rahmen der FNP-Neuaufstellungen vorgenommen haben, mit berücksichtigt werden können. Im Zusammenhang mit der Neudarstellung interkommunaler Gewerbestandorte im Regionalplan wäre der Flächentausch verbindlich festzulegen.

 

Schließlich sind interkommunale Organisations- und Finanzierungsmodelle zu erarbeiten. Parallel sind die städtebaulichen und ökologischen Anforderungen zwischen Kommunen, Kreis und RVR abzustimmen und verbindlich festzulegen.

 

Die Initiative zur planerischen Umsetzung der auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ausgewählten Gewerbestandorte muss – politisch getragen – durch die jeweilige Belegenheitskommune erfolgen. Als Trägerin der kommunalen Planungshoheit wäre es ihre Aufgabe, im Rahmen der Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung zu schaffen.

 

Voraussetzung für regionalplanerische Verfahren sind aus Sicht der Regional­planungsbehörde ein Grundsatzbeschluss derjenigen Kommunen, die sich am vorgeschlagenen Prozess zur Interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung beteiligen wollen, sowie die oben beschriebenen verbindlichen Festlegungen der beteiligten Kommunen zum Flächentausch, zur interkommunalen Kooperation (Finanzierung und Organisation) und zu städtebaulichen und ökologischen Anforderungen. Dies gilt auch, wenn kein separates Regionalplanänderungsverfahren durchgeführt wird, sondern einzelne der ausgewählten Standorte im anstehenden Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr berücksichtigt werden sollen.

 

Der beschriebene, vom Kreis und RVR initiierte Prozess zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung ist eine große Chance für die Städte. Er hat für diesen Raum eine herausragende strukturpolitische Bedeutung und bildet die einzige realistische Perspektive, durch die Ausweisung zusätzlicher Gewerbe-/Industrieflächen der möglichen Flächenknappheit im Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen zu wirken und diesen als attraktiven Wirtschaftsstandort für das produzierende Gewerbe mittelfristig weiter zu entwickeln.

 

Die Verwaltungsspitzen des Kreises und der kreisangehörigen Städte haben sich deshalb im März 2011 darauf verständigt, den Prozess in enger Zusammenarbeit mit dem RVR weiterzuverfolgen. Zunächst wird der Kreis eine weitergehende Machbarkeitsstudie der o.g. Standorträume durchführen und die Ergebnisse anschließend gemeinsam mit dem RVR und den Kommunen bewerten. Zielsetzung ist es, eine abschließende Priorisierung zu erreichen und drei bis vier interkommunale Industrie- und Gewerbestandorte durch Regionalplanänderungen zu sichern bzw. im neuen Regionalplan Ruhr darzustellen.