Nachtrag: 15.03.2011

Herr Sormund berichtet im Ausschuss anhand der neuesten Planzeichnung über den aktuellen Sachstand zum Schwelmer Bahnhof:

 

Plananlass

Seitens der DB AG ist beabsichtigt, das Empfangsgebäude Schwelm an einen privaten Investor zu verkaufen. Der Investor möchte eine Kernsanierung und ein Umbau mit Ausbau bisher nicht genutzter Dachgeschosse als Vollgeschosse sowie die Erweiterung der beiden Mittelbaukörper des maroden Gebäudes durchführen und die sanierten Räumlichkeiten vermieten.

 

Vorgesehen sind seitens des Investors  bisher eine Bäckerei/Bistronutzung mit Außengastronomie, die Taxizentrale, Büronutzungen, Arztpraxen, Buchhandel und Zeitschriftenverkauf sowie ggf. ein Reisebüro.

 

Durch diese privaten Investitionen wird das Erscheinungsbild des Bahnhofes als Eingangstor für Besucher der Stadt Schwelm erheblich aufgewertet. Die Stadt Schwelm befürwortet diese Planungen und ist selbst bestrebt – in Koordination mit dem Investor - das Umfeld des Bahnhofsgebäudes durch die Schaffung von Kurzzeit- und Schwerbehindertenparkplätzen sowie des Umbaus des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) aufzuwerten.

 

In diesem Zusammenhang sind bereits im Nachgang zu einem Vor-Ort-Gespräch am 08.10.2010 entsprechende Förderanmeldungen beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR (VRR) gestellt worden.

 

Es handelt sich hier um die Förderanmeldung „ZOB“ mit einem Kostenvolumen von 700.000 € und einer Zuwendung in Höhe von 85% = 595.000 €. Vom Zuschussgeber wird dabei ein zuwendungsfähiger Betrag von 679.650 € zuzüglich einer Pauschale von 3% = rd. 20.350 € für Planungskosten zugrunde gelegt.

 

Hierzu gehört auch die Förderanmeldung „10 K&R Parkplätze und 2 Schwerbehindertenparkplätze“ mit einem Kostenvolumen von 77.300 € und einer Zuwendung in Höhe von 85% = 65.700 €. Vom Zuschussgeber wird dabei ein zuwendungsfähiger Betrag von 75.000 € zuzüglich einer Pauschale von 3% = rd. 2.300 € für Planungskosten zugrunde gelegt.

 

Auf diesbezügliche Berichterstattung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des AUS am 18.11.2011 (TOP B 3.2) wird Bezug genommen.

 

Mit den Einplanungsmitteilungen vom 14.01.2011 bestätigt der VRR das die beiden Vorhaben in dem vom Verwaltungsrat des VRR beschlossenen Förderkatalog 2011 enthalten sind. Zur Zeit werden die formellen Förderanträge vorbereitet. Dazu ist allerdings – insbesondere im Hinblick auf eine detailliert aufzustellende Kostenberechnung - eine mit dem Investor in allen Belangen abgestimmte Planung noch erforderlich.

 

 

Planung

Nachfolgend dargestellt wird der Planentwurf ( s. Anlage) für die geplante Umgestaltung der Fläche östlich des Empfangsgebäudes (bisher Taxi-Zentrale; Baustein 2) sowie des Bahnhofvorplatzes (sog. ZOB; Baustein 3).

 

Die Planung sieht vor, dass das Empfangsgebäude aus allen Richtungen barrierefrei zugänglich sein soll. Es soll eine 5 m breite, blau eingefärbte Fußgängerachse vom Gebäude mit 3 % Gefälle zum Park entwickelt und gestalterisch betont werden.   

 

Die Bushaltestellen sind im Prinzip so angeordnet wie im Bestand. Für die Busse in Fahrtrichtung Ost ist der Ein- und Ausstieg auf dem Gehweg zum Park hin. Für die Busse in Richtung West wird ein geeigneter Mittelsteig zum Empfangsgebäude angelegt. Die Bussteige sind vollständig östlich der Fußgängerachse auf einer Länge von 36 m für zwei Gelenkbusse ausgelegt.

 

  • 10 Kurzzeit-, 2 Behinderten- und 3 Taxenplätze sollen östlich des Empfangsgebäudes angelegt werden. Der östliche Anbau (derzeit Taxizentrale) soll abgerissen werden. Die Taxizentrale wird sich voraussichtlich in das neue Gebäude einmieten.
  • Überdachte Fahrradstellplätze sollen Richtung Park verlagert werden.
  • Kradabstellplätze sollen an der Märkischen Straße verbleiben.
  • Die bisherige Ausstiegshaltestelle (derzeit nur Mast) vor dem Baumbeet Märkische Straße soll südlich verlagert und mit einem 18 cm Hochbord ausgebaut werden.
  • Gegenüber dem Finanzamt sollen 20 Senkrechtstellplätze dem Vorhaben bauordnungsrechtlich zugeordnet und somit der bisher allgemein öffentlichen Nutzung entzogen werden.
  • Weitere 10 Stellplätze sollen entlang des östlichen Gehweges der Busspur neu geschaffen und ausschließlich den Beschäftigten des Vorhabens zugeordnet werden. Die Nutzer erhalten eine Sondergenehmigung zum Befahren der Busspur.

 

Vorschlag der VER

Mit Schreiben vom 07.02.2011 erfolgte ein Alternativvorschlag der VER. Auf 36 m Länge soll ein Mittelbahnsteig als sog. Rendezvous-Haltestelle angelegt werden. Der Vorteil für die Fahrgäste wäre, dass beim Umstieg Bus-Bus nicht die Fahrbahn gequert werden müsste. Jedoch müssen die Busse die Haltestellen entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung anfahren.

 

Seitens der Kreispolizeibehörde wird mit Schreiben vom 24.02.2011 diese Variante aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse nicht befürwortet. Der unübliche Linksverkehr würde hier ein zu hohes Risikopotenzial insbesondere für querende Fußgänger erzeugen.

 

Die Verwaltung schließt sich den Bedenken der Polizei an. Das Platzangebot am Bahnhof Schwelm ist nicht so großzügig bemessen, dass die Verkehrsbeziehungen von Busverkehr, Autoverkehr (Vorfahrt und Stellplätze) und Fußgängern so weit räumlich entzerrt werden können, um unübliche Linksverkehre konfliktfrei zu gestatten.