Zum Sachstand teilt Herr Schweinsberg mit, dass sich die Kommunalaufsicht derzeit noch mit einem Antrag befasse, den die Verwaltung vorgelegt habe und zu dem zunächst noch die Rückantwort abgewartet werden müsse.

 

Herr Gießwein schildert zum Ablauf, dass seinerzeit die für das Atrium für Veranstaltungen erforderlich gewordene Belüftungsanlage ein Punkt gewesen sei, der zum Beschluss der Mensa geführt habe. Nun heiße es, dass es trotzdem erforderlich sei, im Atrium die Lüftungsanlage einzubauen. Er frage sich, wozu man dann die Mensa an ihren jetzigen Ort gesetzt habe und ob die Bestimmungen zwischenzeitlich geändert wurden.

 

Herr Stobbe bestätigt, dass die Auflagen bereits seit 2002 im Raum stehen, die Verschiebung der hierfür erforderlichen Mittel bisher aber stets anderen Ereignissen geschuldet wurde. Dass die Auflagen bisher noch nicht zu erfüllen waren, liege einzig und allein an der Toleranz des Sachverständigen. Diese sei aber nun erschöpft.

 

Die Frage des Herrn Gießwein, ob die Aussage zur Lüftungsanlage im Atrium seinerzeit falsch gewesen sei, verneint Herr Stobbe.

 

Die grundsätzliche Begutachtung des Gebäudes habe auch die alten Fragen wieder aufgeworfen. Durch die Anbringung der 48 Brandmelder konnte erreicht werden, das Gebäude zunächst weiter nutzen zu dürfen. Sie sind jedoch lediglich ein Teil eines Gesamtkonzeptes.

 

Nach Auffassung des Herrn Schwunk gehöre die Brandschutzprüfung zu jeder Bauplanung. Das Bekanntwerden der Mehrkosten hätte ggf. zu einer anderen Entscheidung hinsichtlich der Mensa geführt. Er fragt nach den Verantwortlichen und evtl. Haftung.

 

Herr Stobbe verweist darauf, dass sich die Haftungsfrage allenfalls in Bezug auf die Durchbrüche ergeben könnte, da alle übrigen Maßnahmen im Wege jeder Brandschutzprüfung beanstandet worden wären.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass allenfalls 2 – 3.000 € nicht im Planungspaket  enthalten gewesen seien.

 

Herr Flüshöh macht darauf aufmerksam, dass die Politik selbst in der Vergangenheit immer wieder die Prioritäten gesetzt habe.

 

Herr Kirschner bittet die Verwaltung zu überprüfen, welche Informationen seinerzeit der Politik für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt worden seien, um abwägen zu können, welche Alternativen und anderen Entscheidungsmöglichkeiten es zu der Zeit gegeben hätte. Erst dann sei eine Schadensbetrachtung überhaupt möglich.

 

Bürgermeister Stobbe sagt zu, dies zu recherchieren und der Politik zur Verfügung zu stellen.