Nachtrag: 10.03.2011

Die Verwaltung wurde von Herrn Zeilert (CDU) um Mitteilung gebeten, warum im oberen Bereich der Haßlinghauser Straße ein Haltverbot eingerichtet wurde.

 

Im Juni 2009 haben sich Anwohner des Hauses Haßlinghauser Str. 55 darüber beschwert, dass des öfteren Fahrzeuge vor der Grundstückstreppe geparkt werden, so dass Schwierigkeiten beim Verlassen / Erreichen des Hauses bestehen.

 

Unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden ist die Notwendigkeit der Einrichtung des Haltverbotes vorab in einem ordentlichen Verfahren geprüft worden.

 

Zur Unterbindung des ruhenden Verkehrs im Bereich des Zugangs zum Haus Haßlinghauser Str. 55 wurde daher im September 2009 für den betreffenden Bereich die Einrichtung eines Haltverbotes angeordnet und umgesetzt.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.