Sitzung: 31.03.2011 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: 025/2011
Beschluss:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 26.01.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 130.960,40 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13./0174.785100 – "K II: Feuerwehrgerätehaus Linderhausen".
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |