Bürgermeister Stobbe und Herr Schweinsberg erläutern die Beweggründe, die zur Durchführung der Ratssitzung in der Mensa des Märkischen Gymnasiums geführt haben.

 

Anschließend teilt der Bürgermeister mit, dass man beschlossen habe, am 19.05.2011 eine gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses und des Finanzausschusses durchzuführen, da einige Themen beide Gremien betreffen.

 

Zum Thema Brandschutz informiert Herrn Schweinsberg den Rat, dass der Kreis mit Schreiben vom 16.03.2011 über das Gutachten informiert und um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gebeten worden sei. Die Aufsicht habe mit Fax vom heutigen Tage signalisiert, die zwingend notwendigen Maßnahmen ausnahmsweise mit zu tragen. Die erforderlichen Schritte können nun eingeleitet werden. Die Ausschreibung ist der Aufsicht ebenfalls vorzulegen. Sie habe die Auflage erteilt, die Prio-Liste nach Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

 

Herr Stobbe führt ergänzend zum Thema aus, dass man bezugnehmend auf die Diskussion im Hauptausschuss, inwieweit der Rat seinerzeit für die Beschlussfassung richtig informiert worden war, zwischenzeitlich bis in das Jahr 2008 zurück recherchiert habe.

Vorweg weist er darauf hin, dass die Darstellung in der Presse, das Anleitern sei nicht möglich, nicht stimme. Die für das Anleitern an anderer Stelle erforderlichen Durchbrüche seien fertiggestellt.

 

Aufgrund der durch die Mensa ausgelösten Brandschau hat der Gutachter festgestellt, dass 2002 erteilte Auflagen bisher immer noch nicht umgesetzt worden seien. Nun hat der Gutachter hierfür eine Frist bis Ende August 2011 gesetzt.

 

Es gehe insgesamt um zwei unterschiedliche Maßnahmen.

Die überarbeiteten Kosten für Leistungen gemäß Brandschutzkonzept Stand 2009  beliefen sich auf rd. 400.000 €. Bei einer darüber hinaus gehenden Nutzung des Atriums als Versammlungsstätte hätten zusätzlich noch rd. 300.000 € aufgewendet werden müssen.

 

Bei der vielfach diskutierten Lüftungsanlage handle es sich um eine Brandschutzmaßnahme, die nicht allein bei einer Nutzung des Atriums als Veranstaltungsraum erforderlich geworden wäre.

Die Zahl der Schüler der an das Atrium angrenzenden Klassenräume betrage rd. 240 Personen. Durch einen Einbau der Lüftungsanlage werde lediglich die brandschutztechnisch geforderte Grundvoraussetzung geschaffen, um den Schulbetrieb weiter gewährleisten zu können.

Wenn das Atrium zusätzlich Veranstaltungsstätte sein sollte, müssten weitere 300.000 € aufgewendet werden.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion auf Verwendung der K-II-Mittel zielte seinerzeit auf die Nutzung des Atriums als Veranstaltungsstätte ab.

 

Abschließend sichert Herr Stobbe zu, in der Angelegenheit weiter zu recherchieren.