Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Herr Flüshöh äußert die Bitte, als Bestandteil des Beschlusses das im Ältestenrat am 10.02.2011 vorgestellte Organigramm zu verwenden. In diesem war zusätzlich noch die GSWS und die TBS AöR aufgeführt.

 

Herr Stobbe erläutert hierzu, dass diese beiden Bereiche nicht in das Organigramm gehören, da sie nicht Teil der Verwaltung sind.

Er versichert aber, dass es zur GSWS keine Änderung geben und hinsichtlich der TBS AöR eine Übergabe nach den Sommerferien avisiert werde.

 

Auf Nachfrage des Herrn Flüshöh hinsichtlich Form und Inhalt des Kulturbüros versichert der Bürgermeister, dass Gültigkeit habe, was im Ältestenrat am 10.02.2011 vereinbart wurde.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass der Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten die Aufgabenbereiche der folgenden Organisationseinheiten umfassen soll:
Fachbereich Finanzen, Fachbereich Familie und Bildung, Fachbereich Bürgerservice, Regionalstelle Schwelm des Jobcenter-EN.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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