Bürgermeister Stobbe bezieht sich auf die geführte Diskussion über die Nutzung des Sportplatzes Wilhelmshöhe.   

 

Herr Kranz erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan auf Grund der Kostensituation nicht mittragen werde.

 

Herr Dr. Bockelmann schließt sich der Auffassung des Herrn Kranz an. Er sehe die Finanzierung der beabsichtigten Maßnahme nicht gesichert und sehe es nicht als erforderlich an, jetzt schon die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu tragen.

 

Auf Nachfrage beziffert Herr Sormund die Kosten für die Änderung des Bebauunsplanes auf ca. 20.000 €.

 


Beschluss:

 

1. 

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Spielpark Wilhelmshöhe“ beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke ;

Gemarkung Schwelm, Flur 25, Flurstücke 385, 394 teilw. , 463 teilw.

Gemarkung Schwelm, Flur 26, Flurstücke 33, 34, 306, 349 teilw., 350 teilw. (Stand 18.02.2011)

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

2. 

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 93 „Spielpark Wilhelmshöhe“  wird angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 23. 09. 2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5/6 Bürgerservice, 1. Etage, öffentlich auszulegen.

Zuvor ist eine öffentliche Bürgerversammlung durchzuführen, in der die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Darlegungskonzeptes  zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

Wupperverband

Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 54 Wasserwirtschaft, Gewässerschutz

Geologischer Dienst NRW (Landesbetrieb)

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)

EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

Strassen NRW (Landesbetrieb)

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

9

 

dagegen:

9

 

Enthaltungen:

 

 

-       abgelehnt -