Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Herr Stobbe schlägt vor, die TOP A 9 bis A 13 zusammen zu fassen und en bloc  abzustimmen.

 

Zuvor bittet er jedoch Herrn Sormund, die Anregungen aus dem AUS am 15.03.2011 für die Beschlussfassung darzustellen (dem Protokoll als Anlage beigefügt). Diese Anregungen werden in Form von Ergänzungsvorlagen dokumentiert und bis zur Ratssitzung vorliegen.

 

Herr Schwunk schlägt vor, die Abstimmung in den Rat zu verschieben.

 

Herr Flüshöh erkundigt sich, ob Hinterlandbebauung generell ausgeschlossen oder in Einzelfällen genehmigt werde.

 

Nach kurzem Austausch über die favorisierte Formulierung zur Hinterlandbebauung verständigt man sich darauf, diese grundsätzlich unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zuzulassen.

 

Herr Stobbe sagt zu, dies für die Ratssitzung entsprechend zu formulieren.

 

Anschließend erfolgt die Beschlussfassung en bloc über Vorlagen 002/2011, 003/2011, 004/2011, 005/2011 und 006/2011 unter TOP A 13 !!!

 


Beschluss:

 

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Robert-Frese-Straße“ beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke ;

Gemarkung Schwelm, Flur 3, Flurstück 365 teilw.

Gemarkung Schwelm, Flur 5, Flurstücke 24, 109, 122 teilw., 123, 154, 155,

172 – 174, 177, 178, 185 – 187, 190, 191, 205, 207, 208, 214, 215, 224, 228,

244 – 246, 248, 302, 304, 309, 319, 400, 401. (Stand 17.12.2010)

 

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

3