Herr Schweinsberg bezieht sich auf die drei eingegangenen Anträge/Anfragen der FDP vom 13.03.2011, der Fraktion DIE LINKE. vom 15.03.2011 und der Grünen vom 22.03.2011 zum Thema „Bildungspaket“ und „Schulsozialarbeit“.

 

Aufgrund der zur Zeit noch nicht ganz klaren Rechtslage warte er nach einem Gespräch mit Herrn Dr. Brückner noch auf eine Mitteilung des Kreises.

Im Moment könne er daher nur einen Zwischenbericht über den aktuellen Sachstand anbieten.

 

Herr Eibert stellt im Anschluss die Ergebnisse des Arbeitskreises interkommunale Schulentwicklungsplanung vor. Von den bundesweit insgesamt 3.000 vorgesehen Stellen entfallen auf den Ennepe-Ruhr-Kreis anteilig 12. Es stelle sich nun die Frage der  Verteilung der zugeteilten Stellen auf die einzelnen Städte, auch unter dem Blickwinkel, dass einige Städte bereits auf diesem Gebiet tätig seien. So verfüge Ennepetal schon über 3,6 Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass sich der Kreis durch Beschluss des Kreistages bereits 4 von den insgesamt 12 vorgesehenen Stellen gesichert habe. Mit den verbleibenden 8 Stellen sind nunmehr die 9 Städte zu bedienen. Da er den Bedarf für Schwelm vorsorglich am Montag beim Kreis anmelden möchte, stelle sich nun die Frage nach der realistischen Zahl der zu beantragenden Stellen.

 

Nach weiterer Erörterung der Ausschussmitglieder soll die Zahl aus der Schüler-Sozialarbeiter-Relation abgeleitet werden, die beim Kreis vorliegt.

 

Herr Schweinsberg bittet Herrn Scheller um Erläuterungen zum „Bildungspaket“ nach dem SGB II.

 

Herr Scheller führt dazu aus, dass das Gesetz in den nächsten Tagen unterzeichnet  werde und der Kreis als Träger der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Übergangsregelungen getroffen habe.

Das Land habe zudem angekündigt, Arbeitshilfen an die Kommunen zu verteilen.

 

Anträge können die SGB II-Bezieher schon stellen. Bislang sind bereits rund 40 Anträge auf Lernförderung und kulturelle Teilnahme eingegangen. Insgesamt wird mit ca. 800 bis 900 Antragstellungen gerechnet. Unter Berücksichtigung der Wohngeldempfänger kommen noch etwa 200 bis 250 Fälle hinzu.

 

Beabsichtigt sei, nach Vorliegen der Ausführungsvorschriften den betroffenen Personenkreis auf geeignete Art und Weise zu informieren.

 

Im Anschluss erläutert Herr Scheller die einzelnen in Frage kommenden Maßnahmen.

 

Abschließend bemängelt Herr Schweinsberg, dass sich das Schulministerium nicht zuständig fühle, durch Unterstützung durch die Lehrerschaft den Nachhilfebedarf im Einzelfall zu beurteilen. So liege dies auch noch in der Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilungen.

 

Auf Nachfrage bestätigen die Fraktion DIE LINKE. und die FDP-Fraktion, dass die Anträge/Anfragen damit als erledigt angesehen werden können.

 

Herr Stobbe bezieht sich zum Thema „Fremdreinigung“ auf die am 17.03.2011 im Finanzausschuss gemachten Ausführungen über das vorliegende Gutachten.

Inzwischen gehe die Verwaltung definitiv davon aus, dass man nach dem 31.03.2011 ohne befristete Arbeitsverhältnisse auskomme. Dies würde für eine Übergangszeit eine Reduzierung der Standards, auch in öffentlichen Bereichen mit sich bringen.

Es sei beabsichtigt, der Politik bis Mai 2011 darlegen zu können, wie in diesem Bereich weiter vorgegangen werden soll.