Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Schweinsberg führt aus, dass die Einrichtung eines BgA insbesondere dann sinnvoll ist, wenn in größerem Umfang Investitionen anstehen. Mit der Einrichtung eines BgA entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus ist rechtlich strittig, ob für städtische Sportstätten ein BgA eingerichtet werden kann.

 

Herr Schweinsberg erklärt, dass er die Einrichtung eines BgA für grundsätzlich möglich hält. Die hinzugezogenen Berater kommen bei ihrer Beurteilung allerdings zu unterschiedlichen Ergebnissen. Deshalb wird die Verwaltung, wie in der Sitzung des Arbeitskreises Sportstätten am 23.02.2011 vereinbart, in den kommenden drei Monaten die entscheidungsrelevanten Zahlen und Daten zusammentragen. Dabei sollen auch der Stadtsportverband und der Arbeitskreis Sportstätten eingebunden werden.

 

Herr Schweinsberg führt auf Nachfrage von Herrn Abels (GRÜNE) aus, dass er die Beantragung einer verbindlichen Auskunft zur steuerlichen Beurteilung des BgA durch das Finanzamt Schwelm für dringend geboten hält.


Der Ausschuss für Kultur und Sport nimmt die Vorlage 007/2011/1 zur Kenntnis.