Frau Orentat-Steding erkundigt sich, welche finanziellen Auswirkungen sich aus den in der Vorlage genannten Anschlussvereinbarungen für die Stadt Schwelm ergeben und ob es sich um Aufwendungen handelt, die als „freiwillige Leistung“ einzuordnen und daher mit der Aufsicht zu erörtern sind.

Herr Menke (Stellvertretende Leitung FB 4) erwidert, dass die konkreten finanziellen Auswirkungen noch nicht absehbar sind.

Herr Schweinsberg ergänzt, dass auf jeden Fall davon auszugehen ist, dass es zu einer Entlastung für die Stadt Schwelm kommen wird. Außerdem führt er aus, dass eine Stellungsnahme der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Leistungen noch nicht vorliegt.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.    Die Neufassung der Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises als Träger der Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende -  sowie die Beteilung der kreisangehörigen Städte an den kommunalen Leistungen Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II

(Anschlussvereinbarung) wird  zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Anschlussvereinbarung abzuschließen

 


Abstimmungsergebnis:

dafür:

9

 

Enthaltungen:

8