Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Vor der Abstimmung findet im Ausschuss eine rege Diskussion statt. Unter anderem bittet Herr Weidenfeld die Verwaltung darum, den Ausschluss von Vergnügungsstätten mit aufzunehmen.

 

Herr Feldmann verweist in Zusammenhang mit der anstehenden Thematik auf einen Beschluss im Liegenschaftsausschuss  vom 09.11.2010 (nicht öffentlicher Teil).

 

 

Sodann stimmt der Ausschuss wie folgt ab:


Beschlussvorschlag:

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Drosselstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                                  
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 153 – 155, 162, 849, 1037, 1039 tlw. und 1049. Der genaue Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. In der Versammlung soll über Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

15

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1