Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im November 2010 wurde im hinteren Teil der Schwalbenstraße ein Haltverbot auf einer Länge von ca. 7 m eingerichtet, da durch ruhenden Verkehr am Ende der Schwalbenstraße Schwierigkeiten bei der Ein-/Ausfahrt an der letzten Garage bestanden haben. Unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden ist die Notwendigkeit der Einrichtung des Haltverbotes vorab in einem ordentlichen Verfahren geprüft worden.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 20.01.2011 hat sich eine Anliegerin über die eingerichtete Haltverbotsstrecke beschwert und deren Notwendigkeit angezweifelt. Die Anliegerin ist bereits im November 2010 mündlich vom Ordnungsamt über das Verfahren informiert worden.

Der Anliegerin wird auf Wunsch ein weiteres Gespräch angeboten.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.