Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Hauptausschuss am 02.12.2010 wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob an der Einmündung Haynauer Straße / B 483 Bahnhofstraße die vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts (Zeichen 209-20 StVO) während der Baumaßnahme in der Döinghauser Straße (Straßensperrung) vorübergehend aufgehoben werden kann (Anfrage Herr Rüttershoff, CDU).

 

Der zuständige Straßenbaulastträger (Straßen.NRW) und die Kreispolizeibehörde wurden daraufhin von der Verwaltung um entsprechende Stellungnahmen gebeten.

 

Straßen.NRW teilte am 10.12.2010 per Email mit, dass gegen die temporäre Aufhebung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung Haynauer Straße / Einmündung B 483 Bahnhofstraße keine Bedenken bestehen.

 

In Ihrer Stellungnahme vom 10.01.2011 erklärt die Polizei dagegen, dass das vorübergehende Linksabbiegen aus polizeilicher Sicht nicht erlaubt werden sollte. Als Begründung für ihre ablehnende Haltung gibt die Poilizei an, dass aufgrund des teilweise starken Verkehrsaufkommen auf der Bahnhofstraße längere Wartezeiten für Kraftfahrzeugführer entstehen. Es ist davon auszugehen, dass es hierdurch bedingt zu riskanten Linksabbiegemanövern kommen kann. Dies wurde gelegentlich schon bei verbotswidrigem Linksabbiegen in Richtung B 7 beobachtet.

 

Die Verwaltung schließt sich inhaltlich den Ausführungen der Polizei an und lehnt eine temporäre Aufhebung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung Haynauer Straße / Einmündung B 483 Bahnhofstraße ab.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.