Die Vorlage ist zunächst im Bereich der ‚Beratungsgremien’ zu korrigieren: Alle Ausschüsse sind für die ‚Vorberatungen’ zuständig; die ‚Entscheidung’ wird im Rat getroffen. 

 

Die Jugendhilfeausschussmitglieder haben sich durchweg positiv zum Antrag geäußert und sich dafür ausgesprochen, die derzeitige Sportplatzfläche zukünftig für einen Jugend- und Sportpark zu nutzen.

 

Herr Nockemann merkt an, sein Abstimmungsverhalten im Jugendhilfeausschuss aus Sicht der Jugendhilfe zu begründen; in anderen Gremien müsse er unter Umständen anders entscheiden.

 

Herr Strohfeld sieht die Einrichtung des Jugendparks aus Sicht der Polizei als wichtigen Teil der Infrastruktur an. Es fehlen im Stadtgebiet attraktive Flächen und Treffpunkte für Jugendliche.


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat:
Für die Sportplatzfläche an der Wilhelmshöhe wird die Nutzung als Sportplatz aufgehoben. Stattdessen soll diese Fläche für einen Jugend- und Sportpark genutzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt für die künftige Nutzung einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: