Zur Stelle ‚KIBIZ Springer’ ist Herr Gießwein der Meinung, dass eine Jahres-Praktikantin nicht Springerin sein sollte. Grundsätzlich wird begrüßt, Jahrespraktikant/innen für den Erzieherberuf einzustellen. Insbesondere ist es vor dem Hintergrund des Ausbaus der U3 Betreuung sinnvoll, Erzieher/innen auszubilden, ihnen die Chance auf den Berufs­abschluss zu geben und sie auch ggfs. als neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Eine Springerin sollte jedoch nach ihrer Ausbildung möglichst auch Berufserfahrung haben.

 

Nach Ansicht der Verwaltung des Jugendamtes soll die vorgesehene Jahrespraktikantin nicht als Springerin eingesetzt werden. Erzieher/innen im Anerkennungsjahr haben aber ihre Ausbildung bereits abgeschlossen und erlangen mit dem Anerkennungsjahr noch die staatliche Anerkennung. Die jeweiligen Jahrespraktikant/innen werden in der Regel alle drei städtischen Kindertageseinrichtungen kennen lernen.

 


Beschluss:
Der JHA nimmt den Stand der organisatorischen Weiterentwicklung zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: