Herr Dr. Br?ckner vom Ennepe-Ruhr-Kreis erl?uterte die Hintergr?nde, die dazu gef?hrt haben, dass eine Neufassung der Heranziehungssatzung zum 01.01.2011 beschlossen wurde.

Im Rahmen seiner Ausf?hrungen zur Beteiligungsquote (derzeit 40 %) der kreisangeh?rigen St?dte an den kommunalen Leistungen nach dem SGB II teilte er mit, dass die Kostenregelung im Abstimmungsprozess mit den beteiligten St?dten auf den 31.12.2015 begrenzt wurde. Herr Dr. Br?ckner ?bergab der Verwaltung die Erg?nzungsvorlage zur Nr. 75/10, aus der sich die ?nderung ergibt. Die Berechnung zur kommunalen Beteiligung an den Unterkunftskosten wird dem Protokoll beigef?gt.

Des weiteren berichtete er ?ber die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen des Jobcenters. Die entsprechende Kreisvorlage Nr. 008/2011 wird ebenfalls als Anlage beigelegt.

Herr Schweinsberg regte an, den Leiter der Regionalstelle Schwelm des Jobcenters -Herrn Scheller - zur n?chsten Sitzung einzuladen, damit dieser ?ber die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen berichtet.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse zur Kostenbeteilung schlug die Vorsitzende den Sitzungsmitgliedern vor, nur ?ber den Punkt 1 des Beschlussvorschlages abzustimmen:


Beschlussvorschlag:

1.    Die Neufassung der Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises ?ber die Heranziehung der kreisangeh?rigen Gemeinden zur Durchf?hrung von Aufgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises als Tr?ger der Leistungen nach dem SGB II ? Grundsicherung f?r Arbeitssuchende -? sowie die Beteilung der kreisangeh?rigen St?dte an den kommunalen Leistungen Im Rahmen der Leistungsgew?hrung nach dem SGB II

( Anschlussvereinbarung) wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

daf?r

dagegen:

Enthaltungen: