Herr Dr. Brückner vom Ennepe-Ruhr-Kreis erläuterte die Hintergründe, die dazu geführt haben, dass eine Neufassung der Heranziehungssatzung zum 01.01.2011 beschlossen wurde.

Im Rahmen seiner Ausführungen zur Beteiligungsquote (derzeit 40 %) der kreisangehörigen Städte an den kommunalen Leistungen nach dem SGB II teilte er mit, dass die Kostenregelung im Abstimmungsprozess mit den beteiligten Städten auf den 31.12.2015 begrenzt wurde. Herr Dr. Brückner übergab der Verwaltung die Ergänzungsvorlage zur Nr. 75/10, aus der sich die Änderung ergibt. Die Berechnung zur kommunalen Beteiligung an den Unterkunftskosten wird dem Protokoll beigefügt.

 

Des weiteren berichtete er über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen des Jobcenters. Die entsprechende Kreisvorlage Nr. 008/2011 wird ebenfalls als Anlage beigelegt.

 

Herr Schweinsberg regte an, den Leiter der Regionalstelle Schwelm des Jobcenters -Herrn Scheller - zur nächsten Sitzung einzuladen, damit dieser über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen berichtet.

 

Aufgrund der neuen Erkenntnisse zur Kostenbeteilung schlug die Vorsitzende den Sitzungsmitgliedern vor, nur über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages abzustimmen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die Neufassung der Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben des Ennepe-Ruhr-Kreises als Träger der Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende -  sowie die Beteilung der kreisangehörigen Städte an den kommunalen Leistungen Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II

( Anschlussvereinbarung) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: