Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Herr Stobbe schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 und 10.1 zusammenzufassen. Er weist darauf hin, dass die Vorlage 198/2011/4 den aktuellen Beschlussentwurf enthalte und der Sachverhalt aus der Vorlage 198/2011/2 hervorgehe.

 

Zunächst trägt Herr Gießwein eine vorbereitete Rede zu der Thematik vor. (Die Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.) Er teilt mit, dass die Faktion B’90/Die Grünen dem Rest des noch ausstehenden Beschlussvorschlages zwar zustimmen werden, aber nur mit großen Bedenken.

 

Herr Philipp weist darauf hin, dass Basis für den Trägerverein Schwelmebad e.V. ein SPD-Antrag war und seine Fraktion Interesse habe, das Freibad zu erhalten. Sie werde daher dem Rest des Beschlussvorschlages zustimmen. Er bemängelt jedoch, dass vom Trägerverein bisher keine Abrechnung vorgelegt worden sei.

 

Herr Flüshöh erklärt, dass von Seiten der CDU nie gesagt worden sei, dass keine Abrechnung benötigt werde. Ein Verwendungsnachweis sei selbstverständlich gewollt.

 

Mit der Reduzierung mache man den Abbau einer freiwilligen Leistung deutlich.

Man müsse jetzt eine planbare Grundlage für den Trägerverein schaffen. Dabei bleibe selbstverständlich, dass bei notwendig werdenden Maßnahmen Absprachen mit den zuständigen Fachbereichen erfolgen müssen.

 

Herr Stobbe erläutert im Einzelnen, das aus dem aktualisierten Beschlussvorschlag in der Ratssitzung am 09.12.2010 bereits Punkt 1 und Satz 1 und 2 des Punktes 2 beschlossen worden seien und nun noch die Beschlussfassung über den Rest des Beschlussvorschlages aus Vorlage 198/2011/4 anstehe.

 

Nach kurzer Abstimmung mit dem Rat ruft er zur Beschlussfassung über Satz 3 des Punktes 2 und Punkt 3 aus dem Beschlussentwurf der Vorlage 198/2010/4 auf.

 


Geänderter Beschluss:

 

(ergänzend zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 09.12.2010)

 

1.    (Punkt 1 wurde in der Ratssitzung am 09.12.2010 beschlossen)

2.    (Satz 1 und 2 des Punktes 2 wurde in der Ratssitzung am 09.12.2010 beschlossen)


Der Zuschuss wird bis zum Jahr 2015 schrittweise um jeweils 5.000 € bis auf 35.000 € reduziert und bleibt ab 2016 auf diesem Stand.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Trägerverein Schwelmebad
e. V. ein Verfahren zu entwickeln, durch welches sichergestellt wird, dass für genehmigungspflichtige und/oder anzeigepflichtige Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen des Gebäudebestandes rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen eine umfassende Information des Grundstückseigentümers und Zustimmung durch diesen erfolgt. Die Verwendung des Zuschusses ist vom Trägerverein Schwelmebad e. V. durch geeignete Nachweise zu belegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

2

 

 

NB: Herr Siepmann