Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm in der Fassung vom 01.07.2000 werden wie folgt geändert:

Ziffer 2.2  Vereinszuschüsse

Sportvereine erhalten für jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, für das ein Beitrag an die Sporthilfe e.V. geleistet wird, einen Jahreszuschuss in Höhe von 0,25 €.
Als Nachweis dient der Bestanderhebungsbogen der Sporthilfe für das jeweilige Jahr.
Anträge sind bis zum 30.04. für das laufende Jahr zu stellen.



 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

37

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen: