Sitzung: 09.12.2010 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2
Vorlage: 209/2010
Beschluss:
Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm in der Fassung vom 01.07.2000 werden wie folgt geändert:
Ziffer 2.2 Vereinszuschüsse
Sportvereine erhalten für jedes
Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, für das ein Beitrag an die
Sporthilfe e.V. geleistet wird, einen Jahreszuschuss in Höhe von 0,25 €.
Als Nachweis dient der Bestanderhebungsbogen der Sporthilfe für das jeweilige
Jahr.
Anträge sind bis zum 30.04. für das laufende Jahr zu stellen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
37 |
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dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
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