Bürgermeister Stobbe empfiehlt die inhaltliche Diskussion über die Beitragserhöhung im Zusammenhang mit dem 2. Nachtrag zu führen.

Die Verwaltung wünsche jedoch, dass die vorgesehene textliche Änderung der Satzung bereits jetzt beschlossen werde.

 

Nachdem der Rat Zustimmung signalisiert, ruft er zur Beschlussfassung über

die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung / ABS) gemäß der Anlage 4 zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 129/2010 mit den Änderungen im § 3 Absatz 3, dass in der Aufstellung im Satz 1

-          in der Spalte „Anteil der Beitragspflichtigen“ die Vom-Hundert-Sätze der aktuellen Beitragssatzung vom 23.12.1986 eingesetzt werden und

-          bei dem neu hinzugekommenen Buchstaben   „f)  unselbständige Grünanlagen“ in der Spalte „Anteil der Beitragspflichtigen“ hinzugefügt wird
           
bei Ziffer 1. f)  „50 v.H.“,
           
bei Ziffer 2. f) „30 v.H.“,
           
bei Ziffer 3. f)  „10 v.H.“ und
           
Ziffer 4. f)  „40 v.H.“ .


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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