Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die zur Verwaltungsvorlage Nr. 250/2010 gehörende Satzung der Stadt Schwelm über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der zur Zeit gültigen Fassung, i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen, in der zur Zeit gültigen Fassung, beschlossen. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

3