Nachtrag: 17.11.2010

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Die SWG-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 11.10.2010 die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zu dem von der Stadt Wuppertal geplanten Bauvorhaben an der oberen Steinhauser Bergstraße in der AUS-Sitzung am 18.11.2010 gebeten. In diesem Schreiben (in Kopie auch an die anderen Ratsfraktionen) steht, daß nach dortiger Kenntnis in einer der letzten Sitzungen des zuständigen Fachbereiches der Stadt Wuppertal die Entscheidung über den Bau der ersten Häuser vertagt wurde und daß von Schwelmer Bürgern/innen nach wie vor große Bedenken gegen dieses Vorhaben vorgebracht werden.

 

Die Verwaltung kann dazu folgendes berichten:

 

Das Rechtsamt der Stadtverwaltung Wuppertal hat eine Beschlußvorlage unter der Drucksachen-Nr. "VO/0703/10 öffentlich" erstellt über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Schwelm über die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 1.018 an der Steinhauser Bergstraße.

Diese Vorlage ist vorgesehen worden für folgenden Sitzungszug:

 

am 3.11.2010          im Ausschuß für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen

am 9.11.2010          im Ausschuß für Finanzen u. Beteiligungssteuerung und  

                                gemeinsamer  Betriebsausschuß APH/KIJU

am 10.11.2010        im Hauptausschuß

             -vorstehend in den Ausschüssen als Empfehlung/Anhörung-

 

am 15.11.2010        im Rat der Stadt Wuppertal

             - als Entscheidung-.

 

In der 1. Ausschußsitzung am 3.11.2010 ist die Beschlußfassung vertagt worden.

In den nächsten beiden Ausschußsitzungen ist der Abschluß der öff.-rechtl. Vereinbarung mehrheitlich beschlossen worden.

Letztlich ist nunmehr in der Ratssitzung am 15.11.2010 die abschließende Entscheidung über den Vertragsabschluß mit Stimmenmehrheit getroffen worden.

 

Vorbehaltlich des v.g. Ratsbeschlusses ist eine Unterzeichnung der Vereinbarung sowohl durch die beiden Städte als auch durch die TBS AöR bereits erfolgt.

 

Seitens der Stadt Schwelm liegt die Ermächtigung zur Vertragsunterzeichnung durch den Beschluß vom 1.6.2010 des AUS und durch die vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises am 8.6.2010 erteilte finanzaufsichtliche Duldung vor.

Auch der Antrag auf Genehmigung nach §§ 24 u. 29 GkG an den Landrat des E-R-K wurde am 8.11.2010 von der Verwaltung bereits gestellt.

 

Die öff-rechtl. Vereinbarung wird allerdings erst wirksam, wenn sowohl vom Landrat des E-R-K als von der Bezirksregierung Düsseldorf (als Aufsichtsbehörde für die Stadt Wuppertal) die GkG-Genehmigung zur Vereinbarung vorliegen und eine entsprechende Bekanntmachung in den amtlichen Veröffentlichungsblättern  erfolgt ist.

 

Abschließend noch der Hinweis, daß die Verwaltung nach der Beschlußfassung im AUS gemäß der gleichzeitig beschlossenen Freigabe zur Veröffentlichung eine ausführliche Pressemitteilung heraus gegeben hat, die im Internet am 21.6.2010 und in der örtlichen Tageszeitungen am 25.6.2010 veröffentlicht wurde. Bei der Verwaltung sind danach von Bürgern/innen keine Bedenken vorgetragen worden oder eingegangen.