Herr Flüshöh erläutert, dass der Antrag der CDU-Fraktion so gestaltet sei, dass er keine Einzelmaßnahmen beinhalte sondern eine strategische Zielrichtung vorgebe.

Der Antrag sei in zwei Bereiche aufteilbar. Teil 1, bestehend aus Punkt 1 und 2 des Antrages, gebe das grobe strategische Ziel vor und Teil 2 mit den Punkten 3 bis 6 enthalte Vorschläge zum Erreichen des gesetzten Zieles.  Die hierzu unterbreiteten Vorschläge seien diskutierbar und zeigten lediglich Möglichkeiten auf.

 

Der seines Erachtens nach nicht gesetzeskonforme Verzehr des Eigenkapitals sei nicht zielführend, aber die zur Zeit angestellten Konsolidierungsbemühungen liefen genau darauf hinaus. Die aktuelle Situation bringe außerdem stets notwendige Verhandlungen mit der Aufsicht mit sich.

 

Er habe versucht, das Problem zu lösen und die Lösung im Antrag darzustellen.

 

Punkt 1 und 2 des Antrages sagen aus, dass sich die Politik darauf verständigt, das Eigenkapital nicht aufzuzehren. Die Umsetzung des Ziels habe er auf vier Säulen gestellt. Diese bestehen aus den Punkten 3 bis 6 des Antrages. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Reduzierung der Personalkosten, die sukzessive Aufhebung des Beförderungsstopps, die Aufwandsreduzierung im Verwaltungsapparat und die Gewinnausschüttung der städtischen Unternehmen. Die unterbreiteten Vorschläge seien als Diskussionsgrundlage anzusehen.

 

Herr Flüshöh erklärt seine Bereitschaft, den einzelnen Fraktionen auf Wunsch die dem Antrag zu Grunde liegenden Überlegungen ausführlicher zu erläutern.

 

Herr Stobbe bedankt sich bei Herrn Flüshöh für seine Erläuterungen und schlägt vor, den Antrag in der beabsichtigten Ausschussfolge „Finanzausschuss – Hauptausschuss – Rat“ zu behandeln.