Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

1.

Gemäß §1(8) BauGB in Verbindung mit §13 BauGB vom 23. September  2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung wird die Einleitung der Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 35 „Kurfürstenstraße“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 (5) Satz 3 und §10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitorring) ist nicht anzuwenden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird abgesehen (siehe § 13 (2) Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke, Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 12 tlw., 18, 28, 30 tlw., 32 tlw., 33, 36, 37 tlw., 38 tlw., 43 tlw., 46 tlw., 47, 48, 49 tlw., 689 tlw., 690, 691 tlw., 706 tlw., 822, 823 tlw. und 971.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan Anlage 2, der Bestanteil dieses Beschlusses ist.

2.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 35 “Kurfürstenstraße“, einschließlich der Entwurfsbegründung Anlage 1 und des Satzungstextes Anlage 3 (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr.194/2010) beschlossen.

Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Aufhebungsentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 35 „Kurfürstenstraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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