Sitzung: 25.11.2010 Finanzausschuss
Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 198/2010/2
Der Vertreter des Trägervereins, Herr Siepmann, gibt einen Bericht über die Arbeiten des Trägervereins seit der Übernahme des Bades in 2008.
Er stellt die Budgetplanung für 2010 dar und gibt einen Überblick über die in nächster Zeit geplanten Maßnahmen.
Der Bericht ist der Sitzungsniederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Nach ausführlicher Diskussion über eine Änderung des in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlages stellt Herr Gießwein (Grüne – Fraktion) den Antrag, die Beratungen zunächst an den Ältestenrat zu verweisen.
Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
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dafür |
2 |
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dagegen: |
7 |
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Enthaltungen: |
8 |
Nach Ablehnung des Antrags wird ein geänderter Beschlussvorschlag formuliert und über die enthaltenen Punkte einzeln abgestimmt.
Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:
1.
Für eine mögliche längerfristige Planung wird
die Laufzeit des Pachtvertrages mit dem Trägerverein Schwelmebad e.V. bis zum
31.12.2020 erweitert und der Vertrag entsprechend geändert. Der Fördervertrag
wird entsprechend der geänderten Laufzeit des Pachtvertrages angepasst und bis
zum 31.12.2020 erweitert.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
2.
Im Nachtragshaushalt wird für das Jahr 2011 ein
Zuschuss in Höhe von
50.000 € eingestellt. Die Einstellung des Zuschusses erfolgt unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch den Ennepe –Ruhr -Kreis als Aufsichtsbehörde.
Der Zuschuss wird bis zum Jahr 2015 schrittweise um jeweils
5.000 € bis auf 35.000 € reduziert und bleibt ab 2016 auf diesem Stand.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
9 |
|
dagegen: |
7 |
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Enthaltungen: |
1 |
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam
mit dem Trägerverein Schwelmebad e.V. ein Verfahren zu entwickeln, durch
welches sichergestellt wird, dass für genehmigungspflichtige und/oder
anzeigepflichtige Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen des Gebäudebestandes
rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen eine umfassende Information des
Grundstückseigentümers und Zustimmung durch diesen erfolgt. Die Verwendung des
Zuschusses ist vom Trägerverein Schwelmebad e. V. durch geeignete Nachweise zu
belegen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
9 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
5 |