Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der Ältestenrat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 die Verwaltung gebeten, bei Straßen.NRW nachzufragen, ob die vorhandenen Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte (akustische Signale) an Fußgängerfurten von Lichtzeichenanlagen (LZA) im Stadtgebiet Schwelm auf dem neuesten Stand sind oder ob Verbesserungen möglich sind.

 

Gemäß Mitteilung von Straßen.NRW vom 12.10.2010 ist im Schwelmer Stadtgebiet derzeit nur die LZA 5.62 (Bahnhofstr. / Kaiserstr. / Viktoriastr. und Bahnhofstr. / Herzogstr.) mit akustischen Signalen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet. Die hier eingesetzte Technik passt sich automatisch der Umgebungslautstärke an. Des weiteren verfügt die Anlage über Taster mit verdecktem Drucktaster und taktilem Signal.

 

An der LZA 5.71 (Hattinger Str. / Linderhauser Str.) wurden vor kurzer Zeit Taster mit taktilem Signal nachgerüstet. Die akustischen Signale für Sehbehinderte erfolgen paralell zu den optischen Signalen für Sehende. Dieses geschah in Absprache mit einem betroffenen Bürger. Mehr war an dieser Anlage mit der vorhandenen Technik nicht möglich.

 

Die LZA 5.21 (Hattinger Str. / Gevelsberger Str.) wird demnächst erneuert. Aufgrund der dezentralen Lage wird sie mit Tastern versehen, die über einen verdeckten Drucktaster wie auch ein taktiles Signal verfügen. Die Freigabe erfolgt paralell zu den Sehenden.

 

Aufgrund der Altersstruktur der übrigen vorhandenen LZA ist eine Nachrüstung, analog der LZA 5.62, aus technischer Sicht schwierig und aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu rechtfertigen. Im Falle der Erneuerung wird grundsätzlich der Bedarf einer Sehbehindertenausstattung abgefragt. Zentral gelegene LZA erhalten in der Regel die "Vollausstattung" entsprechend der LZA 5.62.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.