Sitzung: 18.11.2010 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Vorlage: 194/2010
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß §1(8) BauGB in Verbindung mit §13 BauGB vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
derzeit gültigen Fassung wird die Einleitung der Aufhebung des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 35 „Kurfürstenstraße“ im vereinfachten Verfahren
beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach §
2a BauGB, der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB und der zusammenfassenden
Erklärung gemäß § 6 (5) Satz 3 und §10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB
(Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird abgesehen
(siehe § 13 (2) Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Das
Plangebiet beinhaltet die Flurstücke, Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke:
12 tlw., 18, 28, 30 tlw., 32 tlw., 33, 36, 37 tlw., 38 tlw., 43 tlw., 46 tlw.,
47, 48, 49 tlw., 689 tlw., 690, 691 tlw., 706 tlw., 822, 823 tlw. und 971.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan
Anlage 2, der Bestanteil dieses Beschlusses ist.
2.
Gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur
Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 35 “Kurfürstenstraße“, einschließlich der
Entwurfsbegründung Anlage 1 und des Satzungstextes Anlage 3 (Anlagen zur
Sitzungsvorlage Nr.194/2010) beschlossen.
Diese Unterlagen können
während der Offenlegung eingesehen werden.
Von der Regelung des § 4 a
Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen,
die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt
bleiben, wird Gebrauch gemacht.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Aufhebungsentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 35 „Kurfürstenstraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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