Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1

Herr Grüntker bezieht sich auf die Ausführungen in der Vorlage. Er erkundigt sich, wie durch die Vergabe an einen privaten Anbieter derart hohe Einsparungen erzielt werden können und ob nicht in anderen Bereichen Maßnahmen mit derart hohen Einsparungseffekten möglich seien.

 

Herr Stobbe erläutert, dass der Ursprung der Kostenersparnis darin liege, dass die Aufgabenerfüllung gegen entsprechende Aufwandsentschädigung bislang von der Stadt Gevelsberg wahrgenommen worden sei und der private Anbieter dies zukünftig für ein wesentlich geringes Entgelt erledige.

 

Der Bürgermeister trägt die hierzu vorliegende Stellungnahme des

VHS-Zweckverbandes vor.

 


Beschluss:

 

Die Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 15.02.2006 wird wie folgt geändert:

 

§ 12 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

Der Zweckverband richtet kein eigenes Rechnungsprüfungsamt ein. Die Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes für den Zweckverband werden gegen eine angemessene Entschädigung von dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen, deren Hauptverwaltungsbeamter zum Verbandsvorsteher gewählt worden ist oder von einem unabhängigen und ordentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, welcher die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1