Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Herr Stobbe schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 15 bis 19 mit den dazugehörigen Vorlagen en bloc zu behandeln und sich mit der Ergänzungsvorlage 096/2010/7 aus TOP 20 auseinander zu setzen, da diese die gesamte bisher geführte Diskussion zusammenfasse. Weiter schlägt er vor, über die Punkte 1 bis 3 aus Beschlussvorschlag 096/2010/7 getrennt abzustimmen.

 

Herr Flüshöh bezieht sich auf Punkt 2 des Beschlussvorschlages und der aufgekommenen Frage, ob die Variante 4 „Shared space“ wiedergebe. Er äußert die  Bitte, zu prüfen, welche Veränderungen z.B. hinsichtlich der Höhe der Bürgersteige oder im Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten mit beweglichen Hindernissen noch möglich seien. Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages dankt er für die nochmalige Klarstellung mit dem StGB. Der in der Vorlage dargestellte Rückschluss, dass im Nachhinein ggf. reduzierte Beiträge erhoben werden müssten, ergebe sich für ihn aber nicht zwangsweise.

 

Bevor nicht geklärt wurde, inwieweit Bereitschaft bei den Anwohnern bestehe, ggf. eine eigene selbstfinanzierte Lösung anbieten zu können, möchte er diese Möglichkeit für die Anwohner nicht so einfach aufgeben. Er zieht einen Vergleich zur Saarstraße.

 

Herr Kranz hält diesen Vergleich im Hinblick auf die absolut voneinander abweichende Anzahl von Anliegern für falsch.

 

Herr Gießwein erklärt, dass seiner Auffassung nach eine Diskussion zu Baumaßnahmen von Straßen gerne geführt werden könne, wenn sie für die Stadt Schwelm nicht von Nachteil sei, spricht sich aber für einzelfallbezogene Entscheidungen aus.

Zur Ehrenberger Straße stellt er fest, dass eine klare Aussage vorhanden sei. Wenn diese nun nicht ausgebaut werden solle, dann müsse Punkt 3 des CDU-Antrages zurückgezogen oder modifiziert werden. Einer generellen Ablehnung – wie im CDU-Antrag ausgedrückt – werde er nicht zustimmen.

 

Herr Stobbe weist auf die Rücknahme des Punktes 2 des CDU-Antrages im Hauptausschuss am 23.09.2010 hin. Wenn städtebauliche Verträge geschlossen werden sollen, müsse die Frage geklärt werden, wie der Ausbau aussehen solle.

 

Herr Schier hält es für möglich, dass Einzelfallentscheidungen sogar günstiger sein könnten, die Maßnahme „Ehrenberger Straße“ aber nun in jedem Fall durchgeführt werden müsse.

 

Herr Flüshöh findet, dass nur weil es in der Ehrenberger Straße im Vergleich zur  Saarstraße viele Anwohner gebe, man Ihnen nicht verwehren könne, selbstfinanzierte Straßenbaumaßnahmen vorzunehmen.

 

Herr Schwunk plädiert dafür, Gespräche mit den Bürgern zu suchen, um mit ihnen den Wunsch nach und die Möglichkeit der Selbstfinanzierung zu besprechen.

 

Anschließend beanstandet er erneut, von der Verwaltung seit Monaten keine Antwort auf seine Frage erhalten zu haben, welche Straßen in Schwelm noch nicht abgerechnet worden sind und wie viel Geld bisher in den Ausbau geflossen ist. Er kündigt an, Akteneinsicht beantragen zu wollen, um diese Informationen zu erhalten und die Sachlage beurteilen zu können.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die in der Ratssitzung am 30.09.2010 angekündigte Akteneinsicht hat am 12.10.2010 im Fachbereich 5/6 stattgefunden.

 

Es folgt eine kurze Erörterung, wann die neue Stellungsnahme des StGB eingegangen und anschließend weitergeleitet worden ist.

 

Nach Auffassung des Herrn Kranz, der es für sehr unwahrscheinlich hält, dass sich Bürger auf eigene Kosten am Straßenbau beteiligen, liegt die Variante 4 weit weg von „Shared space“. Für ihn entspricht die Variante 3 ohne Sperrung und Poller am ehesten dem Wunsch der Anwohner.

 

Herr Schier weist darauf hin, dass die Beteiligung der Anwohner von der Verwaltung erfolgt sei und noch nicht einmal Vorausleistungen gefordert wurden. Insofern habe sich die Verwaltung sachgerecht verhalten. Es müsse ein Konsens zwischen Verwaltung und Anwohnern hergestellt werden. Es helfe niemandem, die Angelegenheit erneut 20 – 30 Jahre zu verschieben. Lieber sei Rechtssicherheit zu schaffen, in dem die Angelegenheit entschieden wird und die Anwohnern damit die Möglichkeit haben, sich an das Verwaltungsgericht in Arnsberg zu wenden.

 

Bürgermeister Stobbe ruft sodann zu Abstimmung über Vorlage 096/2010/7 getrennt nach Punkten auf.

 

 

 

 


Beschluss:

1. Die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ehrenberger Straße im Rahmen der Behörden- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen werden, wie in der Vorlage der Verwaltung 096/2010 dargestellt, abgewogen. Der Ausbau der Ehrenberger Straße wird grundsätzlich beschlossen.

 

2. Die Ehrenberger Straße soll auf der Grundlage des Gedankens des „Shared Space“ und zwar gemäß  der in Sitzungsvorlage 096/2010/2 dargestellten Variante 4   ausgebaut werden.

3.  Sämtliche Straßenbaumaßnahmen, unabhängig davon, ob sie über Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge zu finanzieren wären, werden für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung unterlassen bzw. nicht begonnen. Besonders dringende Maßnahmen können im Einzelfall durchgeführt werden. Über die Dringlichkeit entscheidet der Rat.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages:
           

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

29

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

1



Abstimmungsergebnis zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

27

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

 

 


Abstimmungsergebnis zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

19

 

Enthaltungen: