Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Herr Voß weist darauf hin, dass die Ergänzungsvorlage 187/2010/1 lediglich dem Zweck diene, den Nachtrag als Anlage zu dieser in das Ratsinformationssystem einzustellen.

 

Zum zeitlichen Ablauf bringt er in Erinnerung, dass im Herbst des vergangenen Jahres die Entscheidung gefallen war, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2010/2011 zu erstellen und zu verabschieden. Weiter sei verabredet worden, dass die Verwaltung im Herbst 2010 die jährlich vorgeschriebene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes zur Beratung und Verabschiedung vorlegt.

 

Er empfiehlt, bei der getroffenen Verabredung zu bleiben, damit möglichst frühzeitig mit der Aufsicht über Duldungen und Kreditermächtigungen Gespräche geführt werden  können.

 

Zum Verfahren weist Herr Voß darauf hin, dass es notwendig werden wird, die Prioritätenliste der Investitionen 2011 noch einmal zu beraten und zu beschließen. Die Überarbeitung werde u.a. durch die Entwicklung der Gespräche mit der Aufsicht nach Vorliegen des Submissionsergebnisses für das Feuerwehrfahrzeug bestimmt.

 

Anschließend fasst er die Inhalte der vorgelegten Papiere zusammen.

Er weist darauf hin, dass der vorgelegte Etatentwurf einerseits  Konsolidierungsvorschläge in Höhe von rd. 7 Mio. € enthalte. Dennoch könne der Haushaltsausgleich weiterhin erst 2017 dargestellt werden, da andererseits erhebliche Verschlechterungen im Sozial – und Jugendbereich, sowie beim Anteil an der Einkommensteuer zu verzeichnen waren.

Zudem verdeutlicht er, dass im Entwurf die neuen Orientierungsdaten noch nicht verarbeitet werden konnten, da sie erst nach Redaktionsschluss eingegangen seien.

Dies gilt auch für neue Informationen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.

Nach ersten groben Schätzungen können hier Verbesserungen oberhalb von 500.000 € jährlich erzielt werden.

Wenn die Prognosen eintreffen, dürfte es gelingen, den Zeitpunkt drohender Überschuldung wieder auf das Jahr 2013 zu verschieben.

 

Abschließend wünscht Herr Voß dem Rat viel Erfolg und gute Beratung bei den weiterhin notwendig werdenden  Konsolidierungsbemühungen.

 


Beschluss:

 

Der Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung, zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs – und Personalwirtschaftskonzeptes und zum Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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